Es herrscht Unklarheit, wie mit Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen umgegangen wird. Ein polizeiinternes Schreiben fordert die Dienststellen dazu auf, vorerst keine Organmandate einzuheben.
Kärnten. Nach der Aufhebung von Teilen des Corona-Maßnahmenpaketes durch den Verfassungsgerichtshof und dem Einräumen von Fehlern durch Gesundheitsminister Anschober (Grüne) sowie der Ankündigung, keine Strafen bei Nichteinhaltung von Abstandsregeln zu verhängen, herrscht Verwirrung. Die Kärntner Gesundheitsbehörden gehen unterschiedlich damit um.
In Villach werden derzeit keine neuen Strafen verhängt und Anzeigen wegen Verstöße gegen Corona-Maßnahmen wurden in die Schublade gelegt. Grund dafür ist dem Leiter der Behördenverwaltung, Alfred Winkler, zufolge, dass bei einem Teil der Strafen festgestellt wurde, dass diese zu Unrecht verhängt wurden. Seiner Auskunft zufolge betrifft das in Villach in Summe 30.000 Euro Strafzahlungen, wovon 10.000 bereits einbezahlt wurden. Kontrolliert werde aber weiterhin, ob die Regelungen eingehalten werden.
Die Maskenpflicht wurde vom Verfassungsgerichtshof nicht aufgehoben. Die Entscheidung des VfGH betraf lediglich Maßnahmen wie das Betretungsverbot für öffentlich Plätze und Orte. In Villach wäre auch eine temporäre Maskenpflicht denkbar, wenn sich die Menschen bspw. an Abstandsregeln und andere Maßnahmen nicht hielten.
In Velden hingegen gibt es seit bereits drei Wochen eine Maskenpflicht am Abend. Bezirkshauptmann Bernd Riepan erklärt dazu, dass die Lage für die Bezirkshauptmannschaft durchaus klar sei, da die entsprechenden Verordnungen klar und in Kraft seien. Das Vorgehen der Polizei, nur zu kontrollieren, aber nicht im Falle der Notwendigkeit auch Strafen zu wollen, versteht wer nicht.
Das Land Kärnten erklärte, dass der Auftrag an die Polizei, bei der Kontrolle der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 zu assistieren, nach wie vor aufrecht sei. Die Landespolizeidirektion erteilte wiederum die Auskunft, dass Kontrollen stattfinden, aber momentan keine Strafen verhängt würden. Das weitere Vorgehen müsste erst zwischen Gesundheits- und Justizministerium abgeklärt werden.
Quelle: ORF