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Juristischer Sieg für DKP

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) hat gegen den Versuch des „kalten Parteiverbots“ einen juristischen Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen. Sie kann zur Bundestagswahl antreten.

Karlsruhe/Essen. Wie die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) gestern mitteilte, hat das Bundesverfassungsgericht den Versuch, die Existenz der Partei mit bürokratischen Mitteln zu gefährden und ihr die Kandidatur bei den Bundestagswahlen zu verbieten, zurückgewiesen. Die Begründung des Verfassungsgerichts sei eine „schallende Ohrfeige für den Bundeswahlleiter und bestätigt außerdem, dass die DKP eine aktive politische Partei ist, so wird zum Beispiel auf die Kundgebung der DKP zum 80. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion verwiesen.“

Auch „Die Linke“ stimmte für De-facto-Parteiverbot 

Der Bundeswahlausschuss hatte am 8. Juli mit einer Mehrheit von zehn zu eins entschieden, dass die 1968 gegründete kommunistische Partei „als Partei nicht anerkannt“ wird, da sie sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht bei der Bundestagsverwaltung eingereicht habe, der den Mindestanforderungen genüge. Laut Parteiengesetz verliert eine Partei unter anderem dann die Parteieigenschaft, wenn sie sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht einreicht. Die von der DKP bis einschließlich für das Jahr 2017 verspätet eingereichten Rechenschaftsberichte wurden vom Bundeswahlausschuss unter seinem Vorsitzenden Georg Thiel faktisch als nicht abgegeben gewertet. Die Mehrheit, zu der auch die Vertreterin der Partei „Die Linke“ gehörte, legte die fragliche Norm so aus, als erfasse sie auch verspätet abgegebene Berichte. Somit stimmte auch die KPÖ-Schwesterpartei für das faktische DKP-Verbot. Nur der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen im Bundeswahlausschuss, der Rechtsanwalt Hartmut Geil, wies darauf hin, dass das Vorgehen nicht gesetzeskonform sei, und stimmte dagegen.

Welle der Solidarität

Eine Welle der Solidarität erreichte die DKP nach dem Versuch des „kalten Parteiverbots“ durch den Bundeswahlausschuss aus der ganzen Welt, so auch von der Partei der Arbeit aus Österreich.

„Für uns sind diese Solidarität und der Erfolg ein Auftrag, jetzt mit aller Kraft in den Wahlkampf zu gehen, um unsere politischen Inhalte und um die Stärkung der DKP zu kämpfen – jetzt erst recht“, bekräftigt die Deutsche Kommunistische Partei ihren politischen Kampfeswillen nach diesem juristischen Sieg. 

Quelle: Unsere Zeit/Junge Welt

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