Ried/Schärding. Am kommenden Donnerstag, dem 12. Juni, muss sich ein 38-jähriger Mann aus dem Innviertel vor dem Geschworenengericht am Landesgericht Ried verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn Anklage wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz erhoben. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Der Vorfall, der zur Anklage führte, ereignete sich am 6. September 2024 in Schärding. Polizeibeamte wurden damals wegen einer mutmaßlichen Körperverletzung zu einem Einsatz gerufen. Vor Ort trafen sie auf den nun Angeklagten. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Mann im Beisein der Polizei den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben und lautstark „Heil Hitler! Ich lasse mich nicht ficken von der Polizei! Ich bin Österreicher!“ gerufen haben.
Dieser Vorfall wird nun als Wiederbetätigung gemäß Verbotsgesetz strafrechtlich verfolgt. Im Falle einer Verurteilung durch die Geschworenen droht dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Das Verbotsgesetz stellt jede Form der NS-Betätigung oder Verherrlichung des Nazi-Regimes unter Strafe.
Unabhängig von dieser Anklage stehen gegen den 38-Jährigen sowie einen weiteren Mann auch noch Vorwürfe im Zusammenhang mit Körperverletzung im Raum. Diese werden laut Angaben des Landesgerichts Ried jedoch in einem gesonderten Verfahren behandelt und sind nicht Gegenstand des aktuellen Prozesses vor dem Geschworenengericht.
Quelle: OÖN