Innsbruck. Zwei ehemalige Berufssoldaten aus Tirol mussten sich vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung verantworten. Dem Erstangeklagten wird vorgeworfen, den Hitlergruß gezeigt, NS-Soldatenlieder abgespielt und NS-Propagandamaterial zur Schau gestellt zu haben. Er soll auch andere Soldaten aufgefordert haben, ein Holzei mit Hakenkreuz zu küssen. Der Zweitangeklagte bestreitet alle Vorwürfe und gibt an, niemals den Hitlergruß gezeigt oder mit „Sieg Heil“ gegrüßt zu haben. Beide Angeklagten leugnen auch, das verbotene „Erika“-Marschlied oder „Mein Kampf“ verharmlosend präsentiert zu haben.
Der Erstangeklagte räumt jedoch ein, einschlägige Bilder mit NS-Bezug über WhatsApp verschickt und NS-Devotionalien besessen zu haben. „Das war eine riesige Dummheit“, versuchte er zu kalmieren. Auch die NS-Devotionalien, die in seinem Besitz und in seinem Wohnzimmer in einer Vitrine ausgestellt gewesen seien, seien nur zum Andenken an seinen Urgroßvater.
Die Staatsanwältin hatte den Geschworenen mit auf den Weg gegeben, dass bereits ein „bedingter Tatvorsatz“ zum Straftatbestand der Wiederbetätigung ausreiche. Den beiden ehemaligen Berufssoldaten drohen im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren. Die Angeklagten sind bereits freiwillig aus dem Bundesheer-Dienst ausgeschieden.
Quelle: ORF