St. Pölten. In einem Schöffenprozess am Landesgericht St. Pölten wurde der Ibiza-Aufdecker Julian Hessenthaler zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Seit nunmehr 16 Monaten sitzt er bereits in Untersuchungshaft. Seine Anwälte meldeten Nichtigkeitsbeschwerde an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Wie es aussieht, muss Hessenthaler aber weiterhin in U‑Haft bleiben.
Der letzte Prozesstag brachte kaum neue Erkenntnisse. In ihren Schlussplädoyers zeigten die Anwälte des Angeklagten noch einmal die vielen Ungereimtheiten und Widersprüche auf, die diesen Prozess prägten. Das einzige, was die Staatsanwaltschaft zu ihrer Anklage wegen Drogenhandels aufzubieten hatte, waren zwei höchst dubiose Figuren aus dem Drogenmilieu. Einer davon soll ein V‑Mann der Polizei sein und ist selbst immer wieder vor Gericht, die andere ist seine „Geliebte“. Vor Gericht verwickelten sich beide in Widersprüche. Sachbeweise hatte die Staatsanwaltschaft keine.
Julian Hessenthaler, der infolge eines internationalen Haftbefehls in der BRD verhaftet und an Österreich ausgeliefert wurde, streitet die ihm zur Last gelegten Taten vehement ab, und ist der Meinung, der Vorwurf des Drogenhandels sei konstruiert worden, damit er ausgeliefert und in einem Schauprozess verurteilt wird. Die BRD hätte ihn nämlich aufgrund der Vorwürfe, die ihm wegen des Drehs des Ibiza-Videos gemacht werden nicht ausgeliefert. NGOs und Abgeordnete von Oppositionsparteien hatten sich schon vor der Urteilsverkündung für ihn eingesetzt, und die lange U‑Haftdauer sowie die schwache Begründung der Vorwürfe kritisiert, was nahelegt, dass man ihn unbedingt drankriegen wollte, egal wie.
Quelle: zackzack.at