Der Linzer Bürgermeister untersagte den Aktivistinnen und Aktivisten von „Fridays for Future“ im September eine Demonstration. Dieser Vorgang wurde nun vom Oberlandesgericht als rechtswidrig eingestuft.
Linz. Im September wurde in der oberösterreichischen Landeshauptstadt eine geplante Klimademonstration mit der Begründung des Epidemieschutzes untersagt. Statt einer Demonstration vom Linzer Hauptplatz über die Nibelungenbrücke durften die Aktivistinnen und Aktivisten lediglich eine Standkundgebung am Hauptplatz abhalten, zu der gemäß der Auflagen maximal 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen wurden. Gegen die Untersagung durch den SP-Bürgermeister Klaus Luger mit Verweis auf das Epidemiegesetz wurden rechtliche Schritte eingeleitet, da die Aktivistinnen und Aktivisten sich in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt sahen.
Das oberösterreichische Oberlandesgericht gab der Beschwerde statt und hielt fest, dass dieser Eingriff rechtswidrig, da eine solche Einschränkung über die geltenden Bundesvorgaben für Versammlungen aus dem Epidemischutzgesetz hinausgingen. Somit ist das Demonstrationsrecht, auch unter den aktuellen Einschränkungen, weiterhin als wichtiges politisches Instrument zur öffentlichen Artikulation aufrecht.