Tirol. Der Oberste Gerichtshof hatte entschieden, dass die Umkleidezeiten beim An- und Ausziehen der Dienstkleidung von medizinischem und Pflegepersonal in Spitälern als Arbeitszeit zu werten und demnach auch zu bezahlen sind. Dieses eindeutige OGH-Urteil scheint aber keine Gültigkeit für die Beschäftigten der tirol kliniken zu haben. Denn dort fällt seit gut einem Jahr das Anziehen der Arbeitskleidung nicht mehr in die Arbeitszeit. Unmittelbar nach der OGH-Entscheidung wurde der Belegschaft zwar rückwirkend die fürs Umkleiden benötigte Arbeitszeit gutgeschrieben, es folgte danach aber eine Dienstanweisung, die besagte, dass das Ankleiden frischer Arbeitskleidung bereits zu Hause – und demnach unbezahlt – zu erfolgen habe.
„Da es keine Einsicht gibt und auch eine OGH-Entscheidung nicht ernst genommen wird, unterstützen wir die Feststellungsklage des Zentralbetriebsrats“, erklärte nun Erwin Zangerl, Präsident der Arbeiterkammer Tirol. Es gehe neben dem Schutz der Belegschaft, um hygienerechtliche Vorgaben wie auch um Fragen der Zumutbarkeit, die mit dem Gang zum Arbeitsgericht endgültig geklärt werden sollen.
Seitens der tirol kliniken gäbe es jedenfalls keinerlei Gesprächsbereitschaft, kritisiert die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Birgit Seidl. Vonseiten der tirol kliniken heißt es lediglich, dass die wenigen Minuten fürs Umkleiden bei 5.000 Kolleginnen und Kollegen jährlich rund vier Millionen Euro kosten würde.
Quelle: ORF Tirol