Wien. In zahlreichen Schulen sollen derzeit Schreiben angeblicher Elternvertreter und eines selbsternannten „Corona-Untersuchungsausschusses“ an Lehrerinnen und Lehrer eingegangen sein, in denen mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht würde, wenn sie sich nicht der MNS-Pflicht widersetzen würden. Die Lehrkräfte werden aufgefordert, gegen die Maskenpflicht zu „remonstrieren“ und ihre Vorgesetzten darauf aufmerksam zu machen, dass sie deren Weisung als rechtswidrig ansehen würden. Als Grundlage dafür betrachten die Maskenverweigerer eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die die Verordnung zur Maskenpflicht und den Schichtbetrieb im Frühjahr des letzten Jahres für gesetzwidrig erklärte. Das Bildungsministerium hätte diese mittlerweile außer Kraft getretene Verordnung nicht ausreichend nachvollziehbar dargelegt, so der VfGH.
Personalvertreterinnen und Personalvertreter appellieren nun an die Lehrenden, den Forderungen der aktuellen Schreiben nicht nachzukommen. Genauso wie auch die Wiener Bildungsdirektion argumentieren sie, dass seit dem derzeitigen Schuljahr eine neue Rechtsgrundlage zur Maskenpflicht vorliege, die nicht vom VfGH-Urteil betroffen sei. Zudem könne eine Remonstration auch nur gegen eine Weisung eines Vorgesetzten in Betracht gezogen werden, die derzeit an Schulen geltende MNS-Pflicht sei dagegen aber eine Verordnung.
Quelle: ORF Wien