Das vergangene Jahr habe gezeigt, dass Reiseveranstalter, Online-Urlaubsportale wie auch Fluglinien berechtigte Ansprüche bei einem Rücktritt von einer gebuchten Urlaubsreise nicht immer oder zumindest nicht fristgerecht zurückgezahlt haben. Deshalb raten Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) sich durch finanzielle Anreize, wie einem Frühbucherbonus, nicht zu überstürzten Buchungen verleiten zu lassen. Stattdessen empfehlen sie möglichst flexibel zu buchen und keine hohen Vorauszahlungen zu leisten.
Aus dem Vorjahr gäbe es noch über 1.000 Betroffene, „die immer noch ihr Geld nicht zurückbekommen haben“. Es handle sich hierbei um einen Streitwert von 800.000 Euro. „Und wie es aussieht, ist hier eine gerichtliche Durchsetzung notwendig“, klärt die Leiterin des Konsumentenschutzes, Ulrike Weiß, auf.
Zudem warnt Weiß: „Wenn wir jetzt unsere Reisen buchen ist die Situation anders. Wir kennen diese Gefahrenlagen. Das kann dazu führen, dass in vielen Fällen ein kostenloses Storno nicht mehr möglich ist, wenn mir als Konsument die Rahmenbedingungen bei der Buchung bereits bewusst sind.“ Die Gefahr der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen auf Urlaubsreisen seien demnach heuer anders zu bewerten als noch vor einem Jahr. Das Recht auf kostenlose Stornierung sei aus gesetzlicher Sicht nämlich nur dann vorgesehen, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die bei der Buchung selbst nicht voraussehbar gewesen seien.
Quelle: ORF