Der Gesetzesentwurf für die UG-Novelle wurde überarbeitet und viele Aspekte wurden abgemildert. Aber Grund zur Freude ist dies nicht, denn es bleibt dennoch eine Verschlechterung des Status quo.
Wien. Der Begutachtungsentwurf der Novelle zum Universitätsgesetz (UG) wurde nun überarbeitet. Viele Kritikpunkte wurden aufgenommen. Die zu erbringenden Mindeststudienleistungen wurden von 24 (und davor geplanten 32) auf 16 ECTS in den ersten zwei Jahren gesenkt. Wenn diese erreicht sind, kommt es nicht zu einer Sperrung für zehn, sondern „nur“ für zwei Jahre für diesen Studiengang. Außerdem werden Höchstdauern von drei Funktionsperioden für Rektoren und vier für Senatsmitglieder eingeführt, vermeintlich um Wandel zu begünstigen.
Bei dem Verfahren der Wiederbestellung eines Rektors oder einer Rektorin sollte dem Senat im ursprünglichen Entwurf das Mitspracherecht zugunsten einer Alleinherrschaft des Uni-Rates entzogen werden. Der neue Entwurf kippt die jetzt gültige Regelung, nach welcher es eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Senat und Rat bräuchte, zugunsten einer einfachen Mehrheit.
Auch der dritte Prüfungsversuch bleibt entgegen dem ursprünglichen Entwurf weiter erhalten. Gegen Plagiate soll außerdem härter vorgegangen werden ebenso wie gegen Ghostwriting. Neben Universitäten sollen durch den Gesetzesentwurf auch Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatunis in das Gesetz aufgenommen werden, sodass sie auch „gute wissenschaftliche Praxis und akademische Integrität“ sicherstellen müssen, heißt es dort.
Auch die vorgesehene Reform der Kettenvertragsregelungen wurde überarbeitet. Entsprechend dem Status quo dürfen befristete Arbeitsverhältnisse maximal auf sechs Jahre abgeschlossen werden. Daran anschließend darf der Arbeitsvertrag maximal zweimal verlängert oder ein neuer befristeter Vertrag abgeschlossen werden. Dies für eine Maximaldauer von acht Jahren, wobei es hier einige Ausnahmeregelungen geben soll. Was genau das heißen soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ganz klar. Die Reform des UGs tritt außerdem erst 2022/23 in Kraft.
Trotz Kompromissen keine Verbesserung
Eines ist jedoch klar: Die Reform des Universitätsgesetzes wird weder für die Mehrheit der Studierenden noch für die Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich arbeiten, Verbesserungen mit sich bringen. Es hat fast den Anschein, dass die Regierung zu einem besonders empörenden Zeitpunkt massive Verschlechterungen durch den Begutachtungsentwurf veröffentlicht hat, um die jetzige Version des Gesetzes ohne weiteren Widerstand durchzubekommen. So können sich alle als Gewinnerinnen und Gewinner fühlen, wenngleich die Mehrheit mit dieser Reform verliert. In der Realität des Hochschulalltages wären Reformen und Restrukturierungen bitter nötig, aber genau in eine andere Richtung als der Gesetzesentwurf auch mit den angekündigten Änderungen geht. Neben langfristigeren Beschäftigungsoptionen wären kleine Lehrveranstaltungen und bessere Betreuungsverhältnisse beispielsweise wünschenswert. Mehr Demokratie statt weniger und vieles mehr. Unter den aktuellen Kräfteverhältnissen erscheint dies jedoch illusorisch. Dennoch sollte man sich von den Änderungen im Gesetzesentwurf nicht befrieden lassen, sondern Minister Faßmann und seinen Kolleginnen und Kollegen Druck machen. Druck für Corona-Politik an den Hochschulen, hier gibt es keine Konzepte außer: „Bleibt zu Hause und bringt Leistung!“. Druck für bessere Studienbedingungen, gegen Studiengebühren und vieles mehr.
Quelle: OÖ Nachrichten