HomePanoramaWelche Regeln gelten ab Montag in Österreich?

Welche Regeln gelten ab Montag in Österreich?

Bei einem Krisengipfel von Landes- und Bundesregierung am Freitag wurden neue Maßnahmenim Umgang mit der Pandemie beschlossen. Die bisherige Politik der Vertuschung von Mängeln im Gesundheitssystem, der Sicherung der Profite des Kapitals und des Abwälzens der Schuld an der Pandemie auf die Arbeiterklasse und das Volk wird damit fortgesetzt. Eine ausführliche Kritik der aktuellen Maßnahmen hat die Zeitung der Arbeit bereits gestern veröffentlicht.

Ab Montag, dem 8. November, gelten daher folgende Regelungen in Österreich:

Defacto Lockdown für nicht geimpfte Personen:

  • Bei körpernahen Dienstleistungen, in der Gastronomie, Hotellerie und ähnlichen Settings, im Kulturbereich und im Sport haben ab Montag gilt 2G. Das heißt, es haben nur noch Personen zutritt, die entweder geimpft oder genesen sind. Für Genesene gilt allerdings die Einschränkung, dass diese nur innerhalb von 6 Monaten nach der Genesung gilt. Innerhalb einer Übergangsfrist von vier Wochen reicht auch eine Impfung plus ein negativer PCR-Test aus.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gilt ebenfalls 2G. Ab 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern muss die Veranstaltung bis eine Woche vor der Veranstaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht werden und eine Covid19-Beauftragte oder ein Covid19-Beauftragter ernannt werden. Ab 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern muss die Veranstaltung von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden.

Die Maskenpflicht wird wieder ausgeweitet und gilt auch im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken.

Der Grüne Pass gilt nicht mehr für 12 Monate, sondern nur noch 9 Monate. Nach 9 Monaten muss man sich folglich eine dritte Impfung geben lassen, möchte man weiter am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Personen die mit dem Impfstoff von Johnsen&Johnsen geimpft wurden, brauchen ab 03.01.2022 eine zweite Impfung.

Zusätzlich soll das Angebot an PCR-Tests ausgebaut werden. Antigenteststationen sollen in PCR-Teststationen umgewandelt werden. Bis wann das geschehen soll, ist offen und es ist fraglich ob dafür überhaupt Kapazitäten vorhanden sind. Antikörpertests sind nicht mehr als G‑Nachweis gültig.

Zudem soll wieder verstärkt die Einhaltung der Maßnahmen kontrolliert werden. Gleichzeitig fallen die Ausreisekontrollen aus bestimmten Bezirken in Österreich weg, da österreichweit die selben Regelungen gelten.

Am Arbeitsplatz gilt vorerst weiterhin die bestehende 3G Regelung und die Übergangsfrist bis zum 15. November. Das heißt, bis einschließlich 14. November gilt, dass Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter entweder durchgängig eine FFP2-Maske tragen müssen am Arbeitsplatz oder einen negativen Test vorweisen müssen oder getestet oder genesen sein müssen. Ab 15. November muss, dann jeder Angestellte, jede Arbeiterin und jeder Arbeiter eines der 3G am Arbeitsplatz nachweisen können. Anderenfalls droht eine unbezahlte Freistellung.

Quelle: Kurier/Kurier

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