Die Regierung kündigt Pensionserhöhungen an, die real kaum eine Verbesserung der Kaufkraft für die Pensionistinnen und Pensionisten bringen werden.
Wien. Die Pensionen werden mit 1. Jänner 2023 um 5,8 Prozent erhöht. Das entspricht der errechneten allgemeinen Inflationsrate von August 2021 bis August 2022 und wird daher angesichts der derzeitigen Inflationsrate von mehr als 10 Prozent einen realen Kaufkraftverlust für die Pensionistinnen und Pensionisten bedeuten. Die höheren Zahlen, die von Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und von Klubobmann August Wöginger (ÖVP) bekanntgegeben wurden, wurden durch die Einbeziehung einer Einmalzahlung errechnet, die im März 2023 erfolgen soll.
Die von der Koalition vorgelegten Anhebungen ergeben sich, wenn man die Erhöhung und die Einmalzahlung zusammenzählt. In der Praxis wird die reguläre Erhöhung bei den gesetzlich vorgesehenen 5,8 Prozent liegen. Nur bei den Mindestpensionen kommt ein Sockel von 20 Euro dazu. Der Rest der Erhöhung ist die sozial gestaffelte Einmalzahlung, die in den nächsten Jahren nicht pensionswirksam ist.
Bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro beträgt die Direktzahlung 30 Prozent einer Bruttomonatszahlung gedeckelt mit maximal 500 Euro. Bis 2.500 Euro brutto greift eine Ausschleifregelung. Für Pensionen über der Höchstbeitragsgrundlage von 5.670 Euro gibt es einen Pauschalbetrag von 329 Euro.
Die Einmalzahlung ist eine Augenauswischerei, denn somit werden die Pensionen nicht dauerhaft erhöht, und die Basis für die nächste Anhebung, die aufgrund der zweistelligen Inflation ohnehin höher ausfallen muss, ist niedriger.
Die Pensionen sind kein Geschenk des Staates, wie uns manche Politiker glauben machen möchten, sondern von den Seniorinnen und Senioren mit ihren Beiträgen hart erarbeitet. Der Staat ist verpflichtet bis zu einem Drittel zu den Pensionen zuzuschießen, was in der Praxis in dieser Höhe überhaupt noch nie nötig war. Das österreichische Pensionssystem funktioniert nach dem Umlageprinzip, das heißt, dass mit den Einnahmen aus den Zahlungen der aktiv Beschäftigten die Pensionen finanziert werden. Das System mit den Einmalzahlungen bedeutet übrigens auch weniger Einnahmen für die Krankenversicherungen und den Staat, da auch die Pensionistinnen und Pensionisten in die Krankenversicherung einzahlen müssen und Lohnsteuer bezahlen.
Quelle: orf.at