Braunau am Inn. Der Vorfall im Braunauer Freibad, bei dem ein einschlägig vorbestrafter Mann seine Tätowierungen mit Nazi-Symboliken zur Schau stellte, sorgte für mediale Aufmerksamkeit weit über die Bezirksgrenzen hinaus. Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis hat nun Anklage wegen Wiederbetätigung gegen den 32-Jährigen erhoben. Der Vorwurf beruht darauf, dass er mindestens zweimal seine einschlägigen Tattoos in der Öffentlichkeit präsentierte und sogar Bilder davon in sozialen Netzwerken teilte.
Der Fall kam ins Rollen, als ein Polizist aus Bayern während eines Privatbesuchs im Freibad Braunau auf die Tätowierungen aufmerksam wurde und dies meldete. Die (Nicht-)reaktion der Polizei hatte anschließend öffentliche Empörung ausgelöst, da sie den Beschwerden des Badegastes nicht (ausreichend) nachgegangen ist. Erst nachdem der Vorfall medial bekannt wurde, konnte der Beschuldigte identifiziert werden. Seither befindet sich der mutmaßliche Neonazi aufgrund von Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft.
„Die Tatsache, dass verfassungswidrige Symbole wie die NS-Runen und der Schriftzug „Blut und Ehre“ gezeigt wurden, ist ein klarer Verstoß gegen das in Österreich geltende NS-Verbotsgesetz“, erklärt Raffael Schöberl, Stv. Landesvorsitzender des KZ-Verbandes/VdA in Oberösterreich. „Die Untätigkeit der Braunauer Polizei ist inakzeptabel und offenbart den zweifelhaften Umgang der Behörden mit dem Rechtsextremismus. Gut, dass nun Anklage erhoben wird.“
Die Republik Österreich muss ihrer antifaschistischen Verfassung nachkommen und insbesondere die Strafverfolgungsbehörden müssen das NS-Verbotsgesetz konsequent anwenden. Gerade in Braunau, der Geburtsstadt Adolf Hitlers, sollte man erwarten können, dass eine Null-Toleranz-Politik gegenüber rechtsextremen Straftaten verfolgt würde, und, dass diejenigen, die gegen das Verbotsgesetz verstoßen, angemessen und mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.
„Der Fall im Braunauer Freibad unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit einer entschiedenen Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie die konsequente Anwendung des Verbotsgesetzes“, so Schöberl abschließend.
Quelle: ORF / Zeitung der Arbeit