HomePanoramaAnklage gegen Vorarlberger ÖVP-Wirtschaftsbund

Anklage gegen Vorarlberger ÖVP-Wirtschaftsbund

Bregenz. In der Causa rund um den Vorarlberger ÖVP-Wirtschaftsbund hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Landesstatthalter Karl-Heinz Rüdisser und drei weitere Personen erhoben. Es geht um Untreue und Vorteilsannahme zur Beeinflussung. Ein Strafantrag wurde beim Landesgericht Feldkirch eingebracht, wie die WKStA am Montag mitteilte.

Im Fokus der Ermittlungen steht Rüdisser, der als Landesstatthalter und Wirtschaftsreferent der Vorarlberger Landesregierung zwischen 2013 und 2019 von korruptionsstrafrechtlich relevanten Vorteilen profitiert haben soll. Laut Anklage habe Rüdisser mit Verantwortlichen des Wirtschaftsbunds vereinbart, dass dieser die Kosten für seine Weihnachtsfeiern sowie sein Abschiedsessen übernimmt. Die WKStA wirft ihm vor, diese Vorteile angenommen zu haben, um seine Amtsführung beeinflussen zu lassen.

Neben Rüdisser sind drei weitere frühere Verantwortliche des Wirtschaftsbunds angeklagt. Sie sollen die Kosten der Feiern übernommen und damit nicht nur Untreue zum Nachteil des Wirtschaftsbunds, sondern auch Vorteilszuwendung zur Beeinflussung – also Bestechung – begangen haben. Das Strafmaß für die angeklagten Delikte beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Zusätzlich zur Anklage gegen die Einzelpersonen beantragte die WKStA eine Verbandsgeldbuße gegen den Wirtschaftsbund Vorarlberg. Solche Geldstrafen werden fällig, wenn Organisationen oder Unternehmen in strafbare Handlungen verwickelt sind. Während der Anklageantrag Teile der Ermittlungen vorantreibt, wurden andere Bereiche eingestellt. Ermittlungen gegen Rüdisser, seinen Nachfolger Marco Tittler sowie die drei weiteren Angeklagten und den Wirtschaftsbund wurden mangels nachweisbaren Vorsatzes in bestimmten Punkten fallengelassen. Dieser Schritt erfolgte nach Genehmigung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien, das Justizministerium und den Weisungsrat.

Die Anklage ist nicht rechtskräftig, und die Angeklagten haben die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Erst nach Abschluss dieses Verfahrensschritts wird entschieden, ob und wann ein Gerichtsverfahren gegen Rüdisser und die mutmaßlichen Mitangeklagten beginnt.

Quelle: ORF

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