Kansas. Vergangenen Donnerstag trat ein Gesetz (Senate Bill Nr. 244) des Staates Kansas (USA) in Kraft, welches nicht nur die Rechte transidenter Personen in vielfacher Weise beschneidet, sondern auch geschlechtliche Segregation weiter vorantreibt.
Das Gesetz legt fest, dass das Geschlecht ausschließlich als biologisches Geschlecht gilt, das einer Person bei der Geburt zugewiesen wurde. Eine „Frau“ wird dabei als eine Person definiert, deren Fortpflanzungssystem Eizellen produziert, während ein „Mann“ als eine Person definiert wird, deren Fortpflanzungssystem diese Eizellen befruchten kann.
Staatliche Dokumente, wie Führerscheine, Pässe und auch die Geburtsurkunde gelten ohne Übergangsfrist als ungültig, sofern die Angaben über das Geschlecht nicht dem bei der Geburt vergebenen Geschlecht entsprechen. Die Kosten für eine Neuausstellung liegen dabei bei den Inhaberinnen und Inhabern. Betroffene transidente Personen erhalten dazu einen Brief, der sie darüber informiert, dass ihr Führerschein ungültig ist und ihnen bei der Teilnahme am Straßenverkehr Strafen drohen.
Durch Ausweispapiere, die nicht der Geschlechtsidentität und ‑präsentation einer Person entsprechen, werden transidente Menschen unmittelbar als solche sichtbar – etwa gegenüber Kassiererinnen und Kassierern, Türsteherinnen und Türstehern, Beamtinnen und Beamten oder anderen Personen, die Ausweise kontrollieren. Im besten Fall sind solche Situationen lediglich zeitaufwändig und unangenehm. In anderen Fällen kann es jedoch zu öffentlichen Demütigungen kommen oder sogar die Sicherheit transidenter Personen gefährdet werden. Denn sie sind dabei stets dem Risiko ausgesetzt, auf eine Person zu treffen, die ihnen gegenüber negativ eingestellt ist.
Private Mehrpersonenräume werden im „Senate Bill Nr. 244“ außerdem als Räumlichkeiten definiert, die so konzipiert sind, dass sich Personen in Anwesenheit anderer Personen an- und entkleiden können. Dazu zählen unter anderem Toiletten, Umkleideräume oder Duschräume. Das Gesetz beschränkt sich dabei auf staatliche Einrichtungen. Dort muss jeder private Mehrpersonenraum so ausgewiesen sein, dass er ausschließlich von Personen eines bestimmten Geschlechts genutzt werden darf. Die jeweiligen Verantwortlichen sind verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Person einen privaten Mehrpersonenraum betritt, der ausschließlich für Personen eines anderen Geschlechts vorgesehen ist.
Als Verstoß gilt es, wenn eine Person einen solchen Raum betritt, der ausdrücklich für das andere Geschlecht vorgesehen ist. Ausgenommen sind jedoch bestimmte Situationen, etwa wenn der Raum zu Aufsichts‑, Wartungs- oder Inspektionszwecken, zu Strafverfolgungszwecken, bei medizinischen oder anderen Notfällen oder zur Hilfeleistung betreten wird. Zudem darf ein Kind unter neun Jahren einen Raum betreten, der für das andere Geschlecht ausgewiesen ist, sofern es von einer sorgeberechtigten Person begleitet wird. Daraus ergeben sich jedoch auch problematische Konsequenzen: Verliert ein Kind beispielsweise sein Elternteil, dürfte es dieses nach dem Gesetz nicht ohne Weiteres in Toiletten oder Umkleideräumen suchen, die für ein anderes Geschlecht vorgesehen sind. Darüber hinaus können transidente Menschen durch Hormontherapien, Operationen oder ihre Kleidung äußerlich oft nicht mehr von nicht-transidenten Personen unterschieden werden. Dadurch geraten sie in eine widersprüchliche Situation. Halten sie sich strikt an das Gesetz und benutzen jene Räume, die ihrem biologischen Geschlecht zugeordnet sind, kann es etwa vorkommen, dass ein vollbärtiger Mann eine Frauenumkleide betritt oder eine Frau auf einer Männer-Toilette angetroffen wird.
Gouverneurin Laura Kelly (Demokratische Partei) kritisierte dabei nur die vage Formulierung des Gesetzes. Sie wies darauf hin, dass es in der Praxis zu problematischen Situationen kommen könne. Beispielsweise dürfe ein Ehemann seine Frau im Krankenhaus nicht besuchen, wenn diese in einem Mehrbettzimmer liegt, oder auch eine Schwester ihren Bruder nicht in seinem Studentenwohnheims-Zimmer besuchen, wenn dieser an der öffentlichen Universität Kansas studiert. Kelly legte daraufhin Veto ein, wurde jedoch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit überstimmt.
Nach Eingang einer Beschwerde, dass eine Person einen privaten Mehrpersonenraum betreten hat, die nicht ihrem biologischen Geschlecht entspricht, führt ein zuständiges Verwaltungsorgan eine Untersuchung durch. Wird dabei ein Verstoß festgestellt, erhält die betreffende Person eine schriftliche Mitteilung über diesen Verstoß. Bei einem erneuten Verstoß gegen diese Regelung ist eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 US-Dollar (ca. 861 €) vorgesehen. Bei einem dritten und jedem weiteren Verstoß begeht die Person ein Vergehen der Klasse B, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden kann. Darüber hinaus können Personen, die sich in einem Raum aufhalten, der für ihr biologisches Geschlecht vorgesehen ist, Klage gegen Personen erheben, die sie als dem anderen Geschlecht zugehörig wahrnehmen, wenn sie sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen. In der Praxis könnte somit beispielsweise eine Frau gegen eine Trans-Frau oder ein Mann gegen einen Trans-Mann Klage einbringen. Mit der Erhebung einer solchen Klage kann die Person entweder den tatsächlichen Schadenersatz oder einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 1000 US-Dollar (ca. 861 €) sowie eine Feststellungs- und Unterlassungsklage geltend machen.
Der Staat Kansas reiht sich damit als eines der jüngsten Beispiele in eine Reihe von US-Bundesstaaten ein, darunter Florida, Texas, Utah und Montana, die transidenten Personen die Nutzung öffentlicher Toiletten und Einrichtungen, etwa in Schulen und Universitäten, entsprechend ihrer Geschlechtsidentität verbieten oder stark einschränken.
Quellen: KSLegislature/KSRevisor/Office of the Governor/Criminal Defense Lawyer
















































































