Das Fleischverarbeitungsunternehmen Tönnies kam aufgrund seiner hohen Anzahl an Corona-Infektionen unter seinen Arbeitern in die Schlagzeilen. Der Cluster sorgte für Ausgangsbeschränkungen in zwei Landkreisen in Nordrhein-Westfalen (NRW) und der Betrieb muss für vorerst drei Wochen eingestellt werden. Nun sucht Tönnies allerdings um eine Lohnkostenrückerstattung für diese Zeit beim Land an.
Gütersloh/BRD. Tönnies ist in den letzten Wochen wohl auch in Österreich jedem und jeder ein Begriff geworden, da durch die massive Anzahl an Corona-Infektionen die Arbeitsbedingungen und die allgemeinen Gegebenheiten der Billigfleischproduktion erneut zutage getreten und thematisiert worden sind.
Die Vorgänge bei Tönnies verdeutlichen, dass auch in der Lebensmittelindustrie der Profit im Zentrum steht und im Kapitalismus kein anderes Primat das Handeln bestimmt. Im Zuge der Corona-Epidemie wurden 1.400 Kolleginnen und Kollegen in den Schlachthöfen des Tönnies-Konzerns positiv getestet, woraufhin die Produktion vorerst für drei Wochen geschlossen wurde. Es wird aktuell an Hygienemaßnahmen für die Wiederaufnahme der Fleischproduktion gearbeitet. Als ein möglicher Herd für die hohe Infektionsrate wurde das nicht filternde Lüftungssystem von einem Bonner Expertenteam genannt. Aber ganz offensichtlich geht es auch um die Art der Unterbringung der vorwiegend migrantischen Arbeiterinnen und Arbeiter und die allgemeinen Bedingungen der Arbeit. Im Zuge des Corona-Ausbruches wurden vorübergehend Verordnungen erlassen, die das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh und auch dem Nachbarkreis Warendorf einschränken, um den Cluster zu begrenzen.
Wer zahlt die Zeche?
Für all das übernimmt der Eigentümer des Marktführers in der Fleischproduktion keine Verantwortung, vielmehr zieht er sich aus der Affäre. Nun wurde bekannt, dass Tönnies und einige Subunternehmen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Anträge auf Erstattung von Lohnkosten gestellt haben. Das Land Nordrhein-Westfalen soll diese für die Zeit des Produktionsstopps übernehmen. Über die Höhe des Ansuchens ist nichts bekannt. Das Infektionsschutzgesetz sieht tatsächlich eine Erstattung vor, sofern Gesundheitsämter Betriebe schließen und Quarantäne anordnen. Der Konzern streckt die Löhne vor und kann bis zu ein Jahr lang den Antrag auf Rückerstattung stellen. Somit steht zur Debatte, dass die Arbeiterklasse die ausbeuterischen Praktiken des Großkonzerns sogar noch zahlen muss und somit nicht nur mit der Gesundheit, sondern auch mit ihren Steuern für die Profite aufkommt, während in NRW die öffentlichen Kassen ohnehin leer sind.
Das Fleisch aus dem deutschen Großkonzern Tönnies wurde auch in Österreich verkauft, z.B. bei der Supermarktkette MPreis, bzw. verarbeitet, etwa durch Handl Tyrol.
Quelle: ntv