Die geplante Einführung des Bestellerprinzips im Rahmen einer Änderung des Maklergesetzes sei zwar zu begrüßen, wonach Mieterinnen und Mieter ab 2023 keine Maklergebühren mehr bezahlen müssen. Die Arbeiterkammer bezweifle aber, dass Wohnungssuchende tatsächlich entlastet werden.
„Der Entwurf lässt Umgehungsmöglichkeiten des Bestellerprinzips zu, anstatt sie zu verhindern“, so die AK. So könne weiterhin eine Provision verlangt werden. „Vielmehr können Wohnungssuchende in die Rolle als Erstauftraggeber gedrängt werden – und da werden sie prinzipiell provisionspflichtig.“ Wollten Mieterinnen und Mieter das vermeiden, müssten sie gewisse Umstände beweisen.
Die Arbeiterkammer fordert, dass von Wohnungssuchenden prinzipiell keine Provision gefordert werden dürfe, außer der Makler beweise, dass er erst nach dem erteilten Suchauftrag der Mieterseite von der dann vermittelten Vertragsgelegenheit erfahren habe. Zudem müssten die ergänzenden Bestimmungen, die das Bestellerprinzip gegen Umgehungen absichern solle, verbessert werden, fordert die Arbeiterkammer.
Quelle: ORF