HomeKlassenkampfKV-Verhandlungen in der Sozialversicherung abgeschlossen

KV-Verhandlungen in der Sozialversicherung abgeschlossen

Wien. Am 15. Dezember 2022 wurde in der Konferenz der Sozialversicherungsträger im Beisein der Aufsichtsbehörde der zuvor von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausverhandelte Kollektivvertragsabschluss abgesegnet. Der Abschluss erhält somit Rechtsgültigkeit.

Die Löhne und Gehälter der Kolleginnen und Kollegen in der Sozialversicherung steigen in allen Berufsgruppen linear um 7,32 Prozent.

Neben der Gehalts- und Lohnanpassung wurden einige rahmenrechtlichen Veränderungen in der Dienstordnung beschlossen. Es handelt sich hierbei in erster Linie um Adaptierungen, die die Einreihungen von Kolleginnen und Kollegen in bestimmten Teilbereichen der Österreichischen Sozialversicherung umfassen. Jenen Kolleginnen und Kollegen, die nach dem Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz anspruchsberechtigt sind, wurde rückwirkend für 2022 ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung einer Einmalzahlung in Form eines Pflegebonus zugesprochen und zukünftig soll auch Arbeitern die Möglichkeit eines Teilzeit-Sabbaticals gewährt werden.

Die Gewerkschaft GPA verkündete in ihrer Aussendung zum KV-Abschluss, dass die von den Arbeitgebern geforderten Verschlechterungen beim Kündigungsschutz abgewehrt werden konnten. Außerdem würden noch nicht umgesetzte Forderungen der Gewerkschaft aufrecht bleiben und prioritär in den nächsten Verhandlungen behandelt werden. Die Arbeitgeber forderten im Vorfeld die Einführung eines neuen Gehaltsschemas für Verwaltungsangestellte, hier zeige man sich gesprächsbereit, heißt es vonseiten der GPA. Vereinbart wurde zudem, dass für Diensteintritte nach dem 31. Dezember 2022 die Bezugsauszahlung von „im Vorhinein“ auf „im Nachhinein“ umgestellt werde.

Quelle: GPA

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