HomeKlassenkampfSalzburg: Üble Arbeitsbedingungen bei Paketzustellern

Salzburg: Üble Arbeitsbedingungen bei Paketzustellern

Razzia bei großem Salzburger Paketdienstleister: Bis zu 77 Wochenstunden, 20-Stunden-Tage und Übernachten am Autobahnparkplatz, Scheinselbständigkeit, Schwarzarbeit und noch andere illegale Praktiken sind typisch für die Zustände in dieser Branche.

Salzburg. Betrugsdelikte wie Scheinselbständigkeit, Arbeitskräfteausbeutung sowie Lohn- und Sozialdumping sind bei selbstständigen Paketzustellern keine Seltenheit. Der österreichische Güterbeförderungssektor gilt daher für die involvierten Behörden in Sachen Betrugsbekämpfung als hochriskante Branche. Ein behördenübergreifender, sorgfältig geplanter Schwerpunkteinsatz deckte Anfang Dezember massive Gesetzesübertretungen bei einem großen Paketdienstleister auf. Am Einsatz beteiligt waren das Finanzamt Österreich (FAÖ), die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) sowie das Bundesministerium für Inneres (BMI).

Razzia am Betriebsgelände eines großen Paketdienstleisters

Im Rahmen einer unangekündigten Großkontrolle am Betriebsgelände eines großen Paketdienstleisters wurden 91 arbeitende „selbständige“ Frächter sowie ca. 20 Personen an Eigen- und Leasingpersonal geprüft. Dabei wurden massive Übertretungen sowohl im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als auch im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) festgestellt. Es folgten Strafanträge an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden. Seitens des BMI wurden Anzeigen nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) sowie dem Meldegesetz 1991, dem Güterbeförderungsgesetz und dem Kraftfahrgesetz (KFG) gestellt. In diesem Fall ist die Vielzahl der Gesetzesmaterien besonders beeindruckend, die nur behördenübergreifend und gemeinsam kontrolliert und sanktioniert werden können.

77 Wochenstunden, schlafen am Autobahnparkplatz

Im Zuge der Kontrolle waren manche Aussagen der selbständigen Frächter besonders alarmierend: Manche gaben an, dass sie bis zu 77 Stunden (teilweise von 4:00 – 24:00 Uhr) pro Woche arbeiten würden. Zudem würden sie ohne Unterkunft auf einem Autobahnparkplatz nächtigen. Andere geben an, mit bis zu 7 Personen in einem Matratzenlager zu nächtigen. Hinzu kommen mündliche „Dienstanweisungen“ der Auftraggeber, Pönalen in Höhe von bis zu 500 Euro für Tourenausfälle aufgrund von Krankheit oder Urlaub entrichten zu müssen.

Quellen: .bmf​.gv​.at/salzburg​.orf​.at

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