Klagenfurt. Im Rahmen der jährlichen Steueraktion „Holen Sie Ihr Geld zurück“ hat die Arbeiterkammer (AK) Kärnten heuer für beinahe 10.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine beachtliche Summe von über 8,7 Millionen Euro vom Finanzamt rückgeholt. Die Aktion lief in den Monaten März und April und verzeichnete damit nicht nur einen neuen Rekord, sondern auch eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr.
Wie die AK in einer Presseaussendung mitteilte, profitierten exakt 9.897 Personen von dem kostenlosen Steuerservice. Die Rückzahlungssumme hat sich gegenüber dem Vergleichszeitraum 2024 beinahe verdoppelt – von rund 4,6 Millionen auf mehr als 8,7 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung von etwa 89 Prozent. Auch die Zahl der Beratungen nahm zu: 7.897 Steuerberatungen wurden telefonisch durchgeführt, 1.585 persönlich vor Ort und 415 Anfragen schriftlich beantwortet.
AK-Präsident Günther Goach betonte den sozialen Nutzen der Aktion. Ziel sei es, Menschen schnell und unkompliziert zu helfen, zu viel bezahlte Steuern vom Staat zurückzuholen. Im gesamten Jahr 2024 konnte die Arbeiterkammer rund zwölf Millionen Euro an Rückzahlungen für ihre Mitglieder erzielen.
Einzelne Beispiele unterstreichen den Erfolg der Aktion. So konnte eine Frau durch die Unterstützung der AK eine Gutschrift in Höhe von 2.748 Euro erhalten. Die AK-Expertinnen und ‑Experten stellten fest, dass sie in den Jahren 2020 und 2021 weder den Alleinerzieherabsetzbetrag noch den Kindermehrbetrag geltend gemacht hatte – beides wurde im Nachhinein korrekt beantragt.
Auch ein Fall aus Klagenfurt zeigt, wie aus einer vermeintlichen Steuerschuld eine Gutschrift werden kann: Ein Mann hatte gemeinsam mit seiner Frau die Arbeitnehmerveranlagung selbst online durchgeführt und erhielt eine Nachforderung von 6.864 Euro. Nach einer Prüfung durch die AK stellte sich heraus, dass der Familienbonus Plus nicht berücksichtigt worden war. Zudem stand dem Mann aufgrund des geringen Einkommens seiner Frau der Alleinverdienerabsetzbetrag für drei Kinder zu. Am Ende konnte der Steuerbescheid zu einer Gutschrift von 1.049 Euro korrigiert werden.
Neben klassischen Absetzposten wie Kinder- und Familienbonus beschäftigten viele Ratsuchende auch die veränderten Regelungen zum Pendlerpauschale und Pendlereuro. Besonders die gesunkene Höhe der Steuerentlastung im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 führte bei vielen zu Fragen. Der Grund: Die im Jahr 2023 eingeführten Erhöhungen galten nur bis Mitte des Jahres und fielen 2024 weg, wie AK-Steuerexpertin Diana Jusic erklärte.
Ein weiteres häufiges Thema in den Beratungen war die seit Oktober 2024 verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Einstieg in das Online-Portal der Finanzverwaltung. Viele Bürgerinnen und Bürger benötigten Unterstützung beim Zugang zu „FinanzOnline“ und bei der elektronischen Einreichung ihrer Arbeitnehmerveranlagung.
Gerade für Menschen mit geringem Einkommen oder komplizierter Lebenssituation sei es oft schwierig, alle Ansprüche korrekt geltend zu machen, heißt es vonseiten der AK Kärnten. Mit der kostenlosen Beratung will die Arbeiterkammer sicherstellen, dass niemand Geld beim Finanzamt liegen lässt, das ihm oder ihr zusteht.
Quelle: ORF