Ein ehemaliger Polizist wird wegen der Verbreitung von Reichsbürger-Theorien und der Verharmlosung des Holocausts ermittelt, nachdem er wiederholt Schreiben an Behörden geschickt hatte. Sollte er nach dem Verbotsgesetz verurteilt werden, könnte er seine Beamtenpension verlieren, da eine solche Verurteilung zum Verlust des Amts führt.
Ebenthal. Zurzeit wird eine Ermittlung gegen einen ehemaligen Polizisten geführt, der beschuldigt wird, den Holocaust verharmlost zu haben. Der Mann hatte zuvor Behörden mit Briefen aus der „Staatsverweigerer“-Szene kontaktiert, was zu einem Präventionsgespräch führte. In diesem Gespräch zog er einen Vergleich zwischen den Maßnahmen während der Coronavirus-Pandemie und dem Holocaust.
Polizeisprecher Mario Nemetz bestätigte auf Anfrage der APA einen entsprechenden Bericht der Salzburger Nachrichten. Der Mann hatte zunächst wiederholt das Gemeindeamt in seinem Heimatort mit Schreiben überflutet, die den sogenannten Reichsbürger-Theorien zugeordnet werden. Infolgedessen erstattete die Gemeinde Anzeige, doch wurden die Ermittlungen teils eingestellt. Anschließend wandte sich der Ex-Polizist auch an seinen ehemaligen Arbeitgeber, die Landespolizeidirektion, und übersandte Schreiben mit ähnlichem Inhalt. Diese enthielten typische Elemente der Reichsbürger-Szene, wie die Behauptung, der Staat sei illegitim und Behörden seien nur Unternehmen.
Nemetz erklärte, dass der Inhalt der Schreiben an sich nicht strafbar gewesen sei, da diese offenbar keine Drohungen oder Nötigungen enthalten hätten. Aufgrund der „hohen Frequenz“ der Briefe sei der Mann jedoch von Polizisten aufgesucht worden, um ein „präventives Rechtsaufklärungsgespräch“ zu führen. Nemetz betonte, dass dies eine gängige Vorgehensweise in solchen Fällen sei.
Das Gespräch schien jedoch kaum Wirkung zu zeigen und hatte vielmehr den gegenteiligen Effekt. Wie die Salzburger Nachrichten berichteten, soll der Ex-Polizist im Gespräch die Maßnahmen während der Coronavirus-Pandemie mit dem Holocaust verglichen haben. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass er seine registrierte Waffe nicht ordnungsgemäß aufbewahrt hatte.
Sollte es tatsächlich zu einer Anklage und Verurteilung nach dem Verbotsgesetz kommen, könnte der Mann sogar seine Beamtenpension verlieren. Eine Verurteilung gemäß diesem Gesetz würde bei Beamten im Ruhestand automatisch zum Verlust ihres Amts führen.
Quelle: ORF