Er belästigte mehrere Mädchen im Alter von elf bis dreizehn und wurde mit einer lachhaften Rechtfertigung vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner damaligen Freundin im Zweifel freigesprochen. Für seine Missetaten muss er (bis dato) gerade einmal ein Jahr in Haft und danach zur Männerberatung.
Eisenstadt. Ein 22-Jähriger wurde am Dienstag in Eisenstadt zu drei Jahren Haft verurteilt, von denen er jedoch nur ein Jahr absitzen muss – zwei Jahre wurden ihm bedingt nachgesehen. Der Vorwurf der Vergewaltigung stand im Raum. Von diesem Vorwurf wurde er aber im Zweifel freigesprochen.
Der Niederösterreicher soll zwischen 2017 und 2019 nicht nur seine damalige Freundin zu Geschlechtsverkehr genötigt haben, sondern mehrere Mädchen im Alter zwischen elf und 13 Jahren sexuell missbraucht haben. Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht auch teilweise schuldig – vom genauen Alter der Mädchen soll er nur nichts gewusst haben. Die Bitte seiner damaligen fünfzehnjährigen Freundin, mit dem Sex aufzuhören, da sie Schmerzen verspürte, habe er nur einfach nicht gehört: „Das habe ich nicht gehört, wir haben zu dem Zeitpunkt sehr laut Musik laufen gehabt,“ so der Angeklagte. Die Richterin sprach ihn von der Vergewaltigung frei, da man ihm nicht nachweisen könne, ob er die Bitte seiner Freundin „wirklich gecheckt“ habe.
Andauernde Belästigung Minderjähriger
Der 22-Jährige wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger in drei Fällen schuldiggesprochen. Dabei geht es um drei Mädchen im Alter zwischen elf und 13 Jahren, die sich öfter in seiner Wohnung aufhielten, da sie zu seinem sozialen Umfeld gehörten. Die Dreizehnjährige etwa, gab er vor, unter Drogeneinfluss mit seiner Freundin verwechselt zu haben. Hierbei schenkte ihm das Schöffengericht keinen Glauben. Eine Zwölfjährige dagegen forderte er auf, ihm über Social Media Nacktfotos zu schicken und erpresste sie später damit, um noch mehr Fotos zu bekommen. Er gestand darüber hinaus ein, im Schwimmbad mehrere Mädchen in seinem Freundeskreis begrapscht zu haben, wofür er jedoch nicht verurteilt wurde. In einem anderen Fall mit einer Dreizehnjährigen erfolgte ebenfalls ein Freispruch, weil das Opfer selbst angab, dass er gleich aufgehört habe sich anzunähern, als sie ihn zurückwies. Der Besitz von pornographischem, Minderjährige involvierendem Inhalt wird noch separat verhandelt.
Abgesehen von sexuellem Missbrauch Minderjähriger war der 22-Jährige noch beim Vorwurf des Diebstahls geständig. In seiner Rolle als Reinigungskraft in einem Unternehmen im Bezirk Bruck an der Leitha hat er wiederholt Geld entwendet, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren.
Der 22-jährige akzeptierte das Urteil, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist, da die Staatsanwaltschaft keine Stellungnahme abgab. Nach seiner Entlassung aus der Haft ist der Niederösterreicher verpflichtet, an einer Männerberatung teilzunehmen.
Quelle: ORF