Wien./Innsbruck. Die Wiener Tageszeitung „Der Standard“ berichtet unter Berufung auf einen Behördensprecher, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen den Freispruch für Christian Pilnacek, den Richterin Julia Matiasch am Mittwoch am Straflandesgericht Wien verkündet hat, Berufung eingelegt hat.
In der Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben – sie hätte dafür drei Tage Zeit gehabt. Nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils wird die Staatsanwaltschaft, die den Strafantrag gestellt hatte, ihre Berufung samt Begründung schriftlich ausführen. Als Nächstes wird der Beschuldigte eine Gegenäußerung dazu erstatten – und dann ist das Oberlandesgericht Wien am Zug.
Grund für die Anklage war gewesen, dass am Handy des suspendierten Sektionschefs Pilnacek ein Chat mit einer Redakteurin der Tageszeitung „Kurier“ gefunden worden war, in der dieser Interna aus der Justiz verraten wurden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Anzeige gegen eine „Presse“-Redakteurin erstattet, die jedoch von der zuständigen Wiener Staatsanwaltschaft zurückgelegt wurde.
Die Richterin sah zwar die Weitergabe eines Geheimnisses als gegeben an, für strafbar hielt sie das nicht. Ihrer Rechtsansicht nach wurden dadurch weder öffentliche noch private Interessen gefährdet.
Der Grund, warum die Staatsanwaltschaft Innsbruck diesen Fall und auch Ermittlungen in einer anderen Sache gegen Pilnacek und Andere zugeteilt bekam, liegt darin, den Anschein einer möglichen Befangenheit der Wiener Kolleginnen und Kollegen zu vermeiden. Für Christian Pilnacek gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: derstandard.at