HomeKlassenkampfFrauenFrauenhygiene-Artikel: MwSt-Senkung wird nur teilweise an Kundinnen weitergegeben

Frauenhygiene-Artikel: MwSt-Senkung wird nur teilweise an Kundinnen weitergegeben

Wien. Mit Anfang des Jahres wurde die Mehrwertsteuer für Menstruationsartikel von 20 Prozent auf zehn Prozent halbiert. Als die Bundesregierung im Dezember diesen Beschluss ausverhandelt hatte und ihn schließlich per Abänderungsantrag im Nationalrat einbrachte, haben wir in unserer Berichterstattung bereits festgehalten, dass mit diesem Schritt längst Fälliges nachgeholt wurde, denn es gebe durchaus genug (zweifelhafte) Ausnahmen von der 20 %-Standardumsatzsteuer und es sei nicht einzusehen, warum Produkte des unausweichlichen Grundbedarfs für die Hälfte der Bevölkerung wie ein vermeintlicher Luxus behandelt werden sollen. Gleichzeitig übten wir zu diesem Zeitpunkt starke Kritik an der Umsetzung der Steuerreduzierung, denn die Hersteller bzw. Händler wurden nicht verpflichtet, diese an die Kundinnen weiterzugeben – was dazu führen könnte, so die damalige Befürchtung, dass die Verbraucherpreise gleich bleiben und der indirekte „Gewinn“ erst wieder beim Kapital landen würde.

Die Arbeiterkammer Wien prüfte nun in fünf Onlineshops bei insgesamt 488 Hygieneartikel, wie Tampons, Binden und Slipeinlagen, deren Preisentwicklung seit Dezember. Die Untersuchung zeigte, dass die MwSt-Senkung nur teilweise an die Kundinnen weitergegeben wurde. Während die Preise von Tampons und Binden entsprechend der Steuerreduzierung gesenkt wurden, kosten Slipeinlagen genau so viel wie im Dezember oder wurden sogar teurer. So beispielsweise beim Drogeriemarkt Müller, dort seien die Preise von rund einem Viertel der geprüften Slipeinlagen zumindest gleich geblieben oder um 1,9 Prozent teurer geworden. Auch bei Billa, Bipa und DM seien die Preise der geprüften Slipeinlagen nicht gesenkt worden.

Quelle: Arbeiterkammer Wien

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