HomeInternationalesJunge Welt und Verlag 8. Mai klagen den deutschen Staat

Junge Welt und Verlag 8. Mai klagen den deutschen Staat

Mit teils haarsträubenden „Argumenten“ stellte der deutsche Verfassungsschutz die Tageszeitung Junge Welt unter Beobachtung. Diese wehrt sich nun und klagt den Staat BRD.

Berlin. Die marxistisch orientierte Tageszeitung Junge Welt wird vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet und als verfassungsfeindlich eingeschätzt. Die Zeitung und der Verlag, der die Junge Welt herausgibt, klagen nun den deutschen Staat und verlangen eine einstweilige Verfügung, welche die Geschäftsschädigung durch die Staatsspitzel untersagt.

Im folgenden bringen wir eine sehr informative Zusammenfassung der Fakten durch den Geschäftsführer der Zeitung, Dietmar Koschmieder, in der Junge Welt vom 10. September 2021.

In der sich demokratisch nennenden deutschen Republik sammelt ein Geheimdienst Informationen über Personen und Personenzusammenschlüsse, die verdächtigt werden, dem Staat und seiner Verfassung feindlich gesinnt zu sein. Sobald »gesicherte Erkenntnisse« den Verdacht bestätigen, wird gehandelt: Relevanz und damit Wirkmächtigkeit solcher Kräfte sind zu bekämpfen, ihnen ist aktiv der Nährboden zu entziehen, auch indem man die Öffentlichkeit warnt. Als nächste Stufe der Eskalation käme nur noch ein Verbot in Frage.

Bei dem Geheimdienst handelt es sich um das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das im Auftrag des deutschen Innenministers seit 1998 die Tageszeitung junge Welt, später auch die Verlag 8. Mai GmbH (in der diese Zeitung erscheint) und mittlerweile auch die Linke Pressegenossenschaft LPG junge Welt eG (die sie herausgibt), drangsaliert. Auf die kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke im Mai dieses Jahres, ob darin nicht eine schwerwiegende Behinderung im Wettbewerb und Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit zu sehen sei, antwortet der zuständige Sachbearbeiter ganz offen: »Stuft das BfV einen Personenzusammenschluss als gesichert extremistische Bestrebung ein, und entfaltet diese für einen nicht unerheblichen Teil der Öffentlichkeit Relevanz und damit eine Wirkmächtigkeit, ist die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Mögliche Folgen (…) hatte der Gesetzgeber dabei im Blick. Es ist gerade das Ziel dieser Norm, die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren, um diesen damit den Nährboden entziehen zu können. Insoweit ist Verfassungsschutz auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.«

jW bekämpfen

Aber aus welchen Gründen halten Innenministerium und BfV es für »eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe«, die junge Welt zu bekämpfen? Erste Voraussetzung wäre, dass durch diese Zeitung tatsächlich elementare Bestandteile des Grundgesetzes bedroht werden. Das sei so, behauptet der Dienst und belegt das folgendermaßen: Die junge Welt »orientiert sich inhaltlich überwiegend an der politischen Linie der KPF der PDS und pflegt (…) eine deutliche DDR-Nostalgie«. Sie decke mit ihrer »Berichterstattung Themen wie Antifaschismus, Rechtsextremismus, Antirepression, Protest gegen Kernkraftnutzung und bewaffnete Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt mit ab« (Verfassungsschutzbericht 1998).»Die jW versteht sich als marxistische Zeitung, die der Klassenkampfidee und der Symbolik von Hammer und Sichel (…) nicht abgeschworen hat (…), sozialistische Staaten, insbesondere Kuba, werden in der Zeitschrift verherrlichend dargestellt. Die Revolution wird als Kampf der fortschrittlichen Kräfte Kubas gegen die Batista-Diktatur bezeichnet« (VB 2010). Ein weiterer Beleg sei der Kommentar in der Zeitung nach dem Anschlag auf das World Trade Center in New York vor 20 Jahren. Da meinte die jW nämlich: »Ereignisse wie die vom Dienstag beweisen allein die Existenz eines Krieges, den die kapitalistischen Industrieländer mit Ausplünderung, mit ›humanitären‹ Interventionen und Interventionsarmeen führen« (VB 2001). Auch Kapitalismuskritik hält das BfV für eine Bedrohung: »Die jW pflegt ein explizit linkes, marxistisch orientiertes Selbstverständnis. Sie verunglimpft die freiheitliche demokratische Grundordnung pauschal als Kapitalismus, den sie in einer Phase der Zuspitzung wirtschaftlicher und sozialer Widersprüche sieht. Die jW unterstützt den Kampf für (gesellschaftliche) Alternativen, den Dialog und die Vernetzung zwischen den verschiedenen Strömungen der Linken« (VB 2012). Und so weiter und so fort.

Das Amt belegt mit solchen Aussagen allerdings nur, dass die junge Welt ihr Recht auf eine eigene Meinung und freie Presse unabhängig von staatlichen Institutionen ausübt. Eine Bedrohung wichtiger Elemente des Grundgesetzes geht offensichtlich nicht von der Zeitung aus. Denn Presse- und Meinungsfreiheit sind geradezu konstituierende Momente der »freiheitlichen demokratischen Grundordnung«.

Deshalb legt das Amt nach. Es behauptet, bei der jungen Welt handele es sich um einen Personenzusammenschluss, der »für die Errichtung einer sozialistischen/kommunistischen Gesellschaft« eintrete (z. B. VB 2014 bis 2020). Auch das wäre noch lange nicht verfassungsfeindlich, aber es stimmt nicht. Denn die junge Welt ist zunächst kein Personenzusammenschluss, sondern ein journalistisches Produkt. Verlag und Genossenschaft der jW treten nicht für »die Errichtung einer sozialistischen/kommunistischen Gesellschaft« ein, sondern dafür, dass möglichst an jedem Werktag eine linke, progressive Zeitung erscheinen kann. Das Amt muss deshalb zu noch schwereren Geschützen greifen und behauptet, die Zeitung erkenne »Gewalt als Mittel im Kampf gegen Kapitalismus und Imperialismus« an. Sie deute etwa die kolumbianische FARC-EP zu einer Befreiungsbewegung um (VB 2004), »terroristische Organisationen, insbesondere palästinensische Gruppen« würden als »Widerstandsbewegung oder Besatzungsgegner verharmlost« (VB 2010). Später schwächt das BfV die Vorwürfe ab und erklärt, die jW »bekennt sich nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit« (VB 2017). Aber auch von einer bürgerlichen Zeitung wird nicht erwartet, dass sie sich im Rahmen eines Interviews etwa mit einem Bundeswehr-Soldaten ausdrücklich zur Gewaltfreiheit bekennen muss.

Falsche Gesinnung

Das Innenministerium weiß natürlich, dass es für eine legale Bekämpfung der jW nicht ausreicht, ihr eine falsche Gesinnung vorzuwerfen. Es muss zudem nachweisen, dass sich die inkriminierte Zeitung für die ihr unterstellten verfassungsfeindlichen Ziele auch aktiv einsetzt. Deshalb wird behauptet, dass »die Zeitung nicht nur informieren, sondern auch für Aktionen mobilisieren und den Widerstand formieren« will. Dazu zählt der Geheimdienst Berichte zu 1.-Mai-Demonstrationen und andere »Nachberichte zu linken Veranstaltungen«, die jährliche Durchführung der Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz, die aktive Beteiligung an Veranstaltungen, vor allem aber Zeitungsverteilaktionen des jW-Aktionsbüros. Und um zu belegen, wie wirkmächtig und relevant die Zeitung sei, werden dann auch noch falsche Zahlen veröffentlicht. So heißt es etwa im Verfassungsschutzbericht 2017: Die jW »ist das bedeutendste und mit einer Auflage von 156.000 Exemplaren (Eigenangaben der Organisation) das auflagenstärkste Printmedium im Linksextremismus«. Die täglich verkaufte Auflage lag da jedoch bei etwa 19.000 Exemplaren, etwas anderes wurde auch nicht behauptet.

Viele Jahre konnten sich die junge Welt und ihr Verlag gegen solche absurden Vorwürfe nicht zur Wehr setzen. Es fehlten Kraft, Geld und Zeit für einen jahrelangen Prozess, mit dem zudem die absurden Behauptungen des BfV zusätzlich in der Öffentlichkeit bekannt gemacht würden. Und zunächst beeinträchtigten die versuchten Grundrechtseinschränkungen des Amtes auch die Arbeit des Verlages kaum. Das hat sich allerdings in den letzten Monaten geändert: Nicht alle erkennen die Absurdität der Vorwürfe und belegen die junge Welt und den Verlag 8. Mai mit Sanktionen unter Hinweis auf die Nennung im Verfassungsschutzbericht. Die Wettbewerbsfähigkeit der Zeitung wird dadurch beeinträchtigt, aber auch der Vertrieb und das Erstellen behindert. Mit einem offenen Brief wiesen Verlag und Redaktion deshalb im März dieses Jahres alle im Bundestag vertretenen Parteien detailliert auf diese Einschränkung der Pressefreiheit hin und baten um Unterstützung. Die Fraktion der Grünen empfahl den Gang zum Gericht, die Partei Die Linke stellte eine kleine Anfrage. Die in vielen Punkten erhellende Antwort der Bundesregierung bestärkte die jW-Belegschaft darin, den juristischen Klageweg zu beschreiten. Deshalb erhob am Mittwoch dieser Woche die Verlag 8. Mai GmbH vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Verlangt wird, dass die diskriminierenden Passagen in den Verfassungsschutzberichten seit 1998 unkenntlich gemacht werden und das Innenministerium klarstellt, dass die bisherige Berichterstattung über die junge Welt und den Verlag 8. Mai rechtswidrig war. Weil aber eine endgültige Entscheidung wohl erst in Jahren zu erwarten ist, soll das Gericht über eine einstweilige Verfügung das Ministerium verpflichten, die beabsichtigte Schädigung der jungen Welt bis dahin zu unterlassen. »Es kann kein Interesse darin bestehen, solche rechtswidrigen Wirkungen aufrechtzuerhalten«, endet die 49seitige Klageschrift.

Unterstützen Sie die junge Welt mit einer Spende für den jW-Prozeßkostenfonds:

Kontoinhaber: Verlag 8. Mai GmbH

IBAN: DE25 1005 0000 0190 7581 55

Stichwort: Prozeßkosten

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