Die Einmalzahlung von 360 Euro für jedes Kind wird im September mit der Familienbeihilfe zur Auszahlung gelangen. Beschäftigte, deren Kinder nicht in Österreich leben, werden neuerlich schwer benachteiligt.
Wien. Im September wird der von den Regierungsparteien beschlossene Kinderbonus ausbezahlt. „Der Bonus soll 360 Euro betragen und, anders als unter Türkis-Blau, für jedes Kind gleich hoch sein“, kündigte Vizekanzler Werner Kogler von den Grünen noch im Juni an. Tatsächlich wird diese Einmalzahlung „indexiert“, wie es in der Beamtensprache heißt. Das wurde unter der Regierung Kurz-Strache bereits für die Familienbeihilfe selbst beschlossen, und bedeutet, dass all jene in Österreich Beschäftigten, deren Kinder im Ausland leben, weniger bekommen, nämlich angepasst an die dortigen Lebenserhaltungskosten.
Für den Einmal-Bonus bedeutet das, dass für ein Kind in Rumänien nur 177 Euro oder für ein Kind in der Slowakei nur 230 Euro überwiesen werden. Kämen Arbeitskräfte hingegen aus Irland, was ohnehin so gut wie gar nicht der Fall ist, dann bekämen sie um 60 Euro mehr.
Sonderflüge, Sonderzüge und systematische Benachteiligung
Dass die ÖVP gewillt ist, die zynische Sozialpolitik der Vorgängerregierung fortzusetzen, war klar. Dass auch die Grünen dabei mitspielen, konnte sich vor der Regierungsbildung kaum jemand vorstellen. Noch die Indexierung der Familienbeihilfe wurde von ihnen – damals noch als außerparlamentarische Opposition – heftig kritisiert. Jetzt haben sie dasselbe System mit der Bonuszahlung mitbeschlossen.
Mitten in der Corona-Krise wurden noch Sonderflüge und Sonderzüge für die 24-Stunden-Betreuerinnen organisiert und deren Systemrelevanz betont, jetzt werden sie wieder herb enttäuscht. Diese Benachteiligung betrifft alle Menschen, die in Österreich arbeiten, und deren Kinder im Heimatland leben, also etwa auch Krankenpfleger/innen, Saisonarbeitskräfte, Handwerker/innen, Tourismusmitarbeiter/innen usw. Ihnen allen signalisiert die Regierung, dass sie zwar hier brav Steuern und Sozialabgaben zahlen dürfen, bei den sozialen Leistungen aber als Menschen zweiter Klasse behandelt werden.
Es wird erwartet, dass diese Unterschiede vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben werden, wo gegen die Indexierung der Familienbeihilfe bereits Klagen deponiert wurden. Sollte es so sein, dürften trotzdem nicht alle automatisch eine Nachzahlung bekommen, sondern sie extra beantragen müssen. Schikanen über Schikanen also.
Quellen: derstandard.at/derstandard.at