Wien. Seit März gab es aufgrund der Corona-Pandemie die Möglichkeit zur telefonischen Krankmeldung, unabhängig von der Art der Erkrankung. Mit dem 1. September gilt dies nur mehr, wenn man CoViD-19-Symptome hat. Diese Regelung bleibt bis Ende des Jahres aufrecht. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) kündigte jedoch bereits an, dass die telefonische Krankschreibung im Falle steigender Infektionszahlen im Herbst auch wieder für alle Krankheiten eingeführt werden könne. Die Möglichkeit bei Auftreten von Corona-Symptomen ist aus Arbeitsschutzperspektive essentiell, um Schutz und Lohnfortzahlung zu haben, während man auf Testergebnisse wartet, was teilweise mehrere Tage dauern kann. Der Patientenanwalt Gerald Bachinger spricht davon, dass mit dem Ende der Regelung „ein vollkommen falsches Signal“ gesendet würde. Nachdem die telefonische Krankmeldung gut funktioniert habe, verstehe er nicht, warum diese Möglichkeit nun zurückgenommen würde. Die ebenfalls im Frühjahr eingeführte elektronische Übertragung von Rezepten bleibt aber grundsätzlich erhalten.