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BRD: VVN bleibt gemeinnützig

Berlin. Wie wir bereits ausführlich berichteten, wurde 2019 der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) in Deutschland die Gemeinnützigkeit entzogen. Das hätte zur Konsequenz gehabt, dass Spenden steuerlich nicht mehr absetzbar wären. Hintergrund für den Entzug im November 2019 war, dass der bayrische Verfassungsschutz die Vereinigung als linksextrem einstufte. Seither kämpfte der VVN-BdA gegen diese Einstufung.

Mitte der Woche ging der Verband mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit, in der festgehalten wird, dass der erste Schritt getan sei. Hierin heißt es: „Über unsere Anwälte erreichte uns heute die Mitteilung des Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin für das Jahr 2019: die VVN-BdA ist wieder gemeinnützig.“

Der VVN-BdA veröffentliche Teile der Begründung des Finanzamtes, in der es hießt, dass „nach eingehender Prüfung“ die Gemeinnützigkeit gewährt werden könne. Begründet wird dies damit, dass die Bundesvereinigung der VVN-BdA im Jahr 2019 im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Geheimdienstes nicht mehr als „extremistische Organisation“ eingestuft sei. Aufgrund der geänderten Einstufung stehe der Paragraph 51 der Abgabenordnung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit „nicht im Wege“.

Hieraus schöpft die VVN-BdA Zuversicht, dass die Antifaschistinnen und Antifaschisten bald auch eine positive Nachricht für die Jahre 2016–18 erhalten werden. Es bleibt zu hoffen, dass dieses offenkundig politisch motivierte Vorgehen ein Ende findet.

Quelle: VVN-BdA/Zeitung der Arbeit

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