Wien. 170 Millionen Überstunden wurden 2025 von Österreichs Beschäftigten geleistet – 45,9 Millionen wurden weder in Geld noch in Zeit abgegolten. „Damit sind Österreichs Arbeitnehmer:innen um 2,5 Milliarden Euro an Lohn umgefallen. Dieser Lohnraub muss endlich gestoppt werden“, fordert Ines Stilling, Leiterin Bereich Soziales der AK Wien.
Dazu passend fordert die Industriellenvereinigung wieder einmal, dass die Arbeitszeit der Beschäftigten ausgedehnt werden. Die Idee dahinter ist natürlich, dass sie sich Überstundenzuschläge sparen. Doch tatsächlich macht die Arbeiterklasse dieses Landes tagtäglich Mehr- und Überstunden, die sie weder in Geld noch in Freizeit abgegolten bekommen. „Das erwähnen die Unternehmen aber wohlweise nicht“, kritisiert Stilling.
Doch der milliardenschwere Schaden entsteht nicht nur den Beschäftigten, auch dem Staat entgehen sowohl auf Arbeitnehmer:innen- als auch auf Arbeitgeber:innen-Seite Steuern und Abgaben. In Summe beläuft sich dieser Ausfall auf 1,23 Milliarden Euro.
Im Regierungsprogramm ist der fromme Wunsch der SPÖ festgehalten, dass „alle Überstunden auch abgegolten werden müssen“, von einer realen Umsetzung ist jedoch keine Spur. Derzeit ist die Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden, sehr gering. „Deshalb müssen die zuständigen Kontrollbehörden, insbesondere die Finanzpolizei, finanziell und personell besser ausgestattet werden. Zudem braucht es wirkungsvolle Sanktionen gegen Kontrollvereitelung und eklatante Unterentlohnung“, fordert Stilling.
Tatsache ist: Das Kapital versucht mit allen Mitteln, den Profit zu steigern. Dazu gehört, die Löhne und Gehälter möglichst niedrig zu halten. Wie man immer wieder – und nicht nur beim Thema Überstunden – sieht, sind gar nicht so wenige Unternehmer auch bereit, zu unlauteren und ungesetzlichen Mitteln zu greifen, um einen Extraprofit zu erzielen. Ein Staat, der wirklich etwas dagegen unternehmen will, kann das auch, etwa durch Strafverschärfung. Der Raub von Überstundenentgelt durch Unternehmer ist Betrug, und als solches sollte das Vergehen strafrechtlich auch geahndet werden.
Quelle: OTS/AK

















































































