Eine Gesetzesänderung ermöglicht auf den Färöer Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Bislang war ein Schwangerschaftsabbruch nur dann zulässig, wenn das Leben der schwangeren Frau gefährdet war.
Torshavn/Kopenhagen. Das Parlament (Lögting) der innerhalb des Königreiches Dänemark autonomen Färöer hat für eine Liberalisierung der Abtreibungsgesetze gestimmt. Durch die Reform, die am Donnerstag mit einer knappen Mehrheit von 17 zu 16 Stimmen verabschiedet wurde, sind nun Abtreibungen über extreme Fälle hinaus erlaubt. Zuvor war der Eingriff nur in Ausnahmen legal, etwa wenn das Leben der schwangeren Frau gefährdet war. Färöische Frauen konnten Abbrüche allerdings in Dänemark vornehmen lassen.
Die färöische Gesellschaft ist generell wesentlich konservativer geprägt als jene im dänischen “Mutterland” – dies spiegelt sich bis heute in den Landesgesetzen wider. Auch die nunmehrige Verbesserung beim Schwangerschaftsabbruch war umstritten: Die sozialdemokratisch geführte Regierung von Ministerpräsident Johannesen, die mit den liberalen Partnern der Republikaner und der Fortschrittspartei über eine parlamentarische Mehrheit von 18 Mandaten verfügt, verlor bei der Abstimmung offenkundig einen Abgeordneten. Die Mitte-rechts-Opposition (Unionspartei, Volkspartei, Zentrumspartei) hält eigentlich nur 15 Sitze. Unterstützend für die Reform des seit 1956 unveränderten Gesetzes wirkte hingegen die außerparlamentarische Bewegung “Freie Wahl”.
Die beschlossene Neuregelung gestattet nun Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche – dies entspricht im Wesentlichen der alten dänischen Fristenlösung, die erst im laufenden Jahr auf 18 Monate verlängert wurde. Ungeachtet der somit knappen Zeit wird es in weiterer Folge auf der Inselgruppe im Nordatlantik nun die entsprechende Infrastruktur bzw. Einrichtungen und v.a. medizinisches Personal brauchen, um Schwangerschaftsabbrüche auch tatsächlich durchzuführen zu können. Von daher ist davon auszugehen, dass die rund 25.000 Frauen der Färöer zwar einen wichtigen Sieg im Sinne ihrer körperlichen Selbstbestimmung errungen haben, der jedoch noch praktisch abgesichert werden muss.
Quelle: Der Standard




















































































