Häftlingsarbeit bringt dem Justizsystem 30 Millionen Euro jährlich – und zahlreichen Firmen billige, entrechtete Arbeiter. Eine gewerkschaftliche Organisierung verboten die Behörden jedoch gerade deshalb, weil die Arbeit nicht freiwillig erfolgt.
Das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit wurde Gefangenen in Österreich bisher vorenthalten. Mit absurden Begründungen: Weil Geschäfte mit anderen Gefangenen verboten sind, sollte sogar eine Vereinsgründung verboten sein. Eine offizielle Gewerkschaft wurde von vornherein abgelehnt, da es sich nicht um freiwillige Arbeit handle – ganz so, als ob gewöhnliche Lohnabhängige nicht auch aus finanziellem Zwang heraus miese Jobs annehmen müssen. Doch nach sieben Jahren Rechtsstreit gibt es einen ersten Erfolg: Die „Union für die Rechte von Gefangenen“ wurde nun gerichtlich erlaubt.
Harter Kampf gegen die Justiz
Bis zuletzt war den Gefangenen mit Behauptungen von angeblich falschen E‑Mailadressen und verpassten Fristen – wie sich nun gezeigt hat, ohne Grundlage – jeder juristische Stein in den Weg gelegt, der sich nur finden ließ. „Es ist nicht leicht, im Gefängnis zu seinem Recht zu kommen – aber wir haben einen langen Atem“, sagt der Vereinsgründer Oliver Riepan zur Geschichte der Gründung. „Die Rechte von Gefangenen müssen stets erkämpft werden. Nun haben wir zumindest die Möglichkeit, uns dafür zu organisieren.“
Der zähe Kampf hat sich ausgezahlt und der Verein kann seine Tätigkeit aufnehmen. Vorbild ist die Gefangenengewerkschaft GGBO in der BRD, die gegen Hungerlöhne und für eine menschenwürdige Behandlung im „Knast“ kämpft. Diese wurde 2014 unter anderem von Oliver Rast, ehemaligem Mitglied der linken „militanten gruppe (mg)“, gegründet.
Unternehmen profitieren massiv
Auch im österreichischen „Häfen“ liegt vieles im Argen: Unter Gefängnisarbeit stellen sich viele vielleicht Kantinen- und Reinigungsdienste für die Justizvollzugsanstalt vor. Doch in den meisten Fällen geht es um Auftragserfüllung für gewinnorientierte Unternehmen, darunter Konzerne wie C&A, Deichmann, Forstinger oder auch die ASFINAG. Diese ersparen sich bei ohnehin niedrigen Löhnen (von denen das Justizministerium den Großteil als „Vollzugskostenbeitrag“ abzieht) Arbeitgeberbeiträge wie natürlich auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Pensionsbeiträge.
Durchschnittlich „verdient“ ein Häftling 70 Euro im Monat – Ausbeutung unter dem Deckmantel der Resozialisierung. Über 1000 österreichische Unternehmen beteiligen sich am System der Häftlingsarbeit und feiern dies in der Öffentlichkeit teils sogar noch als soziale Leistung. Da passt es nicht ganz ins Bild, dass selbst die rudimentärste Interessensvertretung von der Justiz mit wesentlich mehr Engagement bekämpft wurde als der in zahlreichen JVAs weit verbreitete Handel mit illegalen Substanzen und Gegenständen.
Quelle: OTS