HomePanoramaProzess: Ex-Polizist soll Glückspielmilieu vor Razzien gewarnt haben

Prozess: Ex-Polizist soll Glückspielmilieu vor Razzien gewarnt haben

Ein ehemaliger Polizeibeamter ist angeklagt, Insider-Informationen an Betreiber von Glückspiellokalen verkauft zu haben. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe des Geheimnisverrats.

Feldkirch. Zwei ehemalige Betreiber von Glückspiellokalen und ein 60-jähriger Ex-Polizist müssen sich vor dem Landesgericht in Feldkirch verantworten. Dem angeklagten ehemaligen Polizeibeamten wird vonseiten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Insider-Infos an das Glücksspielmilieu weitergegeben zu haben. Er soll das Milieu informiert haben, dass Razzien der Polizei bevorstehen würden und für diese Auskünfte Geld kassiert haben, so die Anklageschrift.

Die dem damaligen Polizisten zur Last gelegten Straftaten sollen in den Jahren 2016 und 2017 passiert sein, als das Land Vorarlberg eine Sonderkommission gegen das Glückspielmilieu aufgebaut und die Polizei ihre Kontrollen verstärkt habe. Diese Soko Glückspiel wurde aufgebaut, da es zu Gewaltdelikten und Tötungsdelikten aufgrund der Konkurrenz zwischen den Spiellokalen gekommen sei, heißt es in Medienberichten.

Der Staatsanwaltschaft zufolge sei der Verdächtigte eine zentrale Figur bei Kontakten ins Milieu gewesen. Der Verteidiger des Ex-Polizisten, Bertram Grass, bestreitet die Vorwürfe gegen seinen Mandanten. Der Mann hätte gar keine Möglichkeit gehabt, zu solchen Informationen zu kommen. Auch habe der Beschuldigte keine Verbindungen zu den Einsatzkräften der besagten Sonderkommission gehabt, schließlich habe er lediglich in einer Polizeiinspektion gearbeitet. Der Anwalt bestreitet auch, dass Geld für Geheimnisverrat geflossen sei. Sehr wohl aber habe der Polizist in zwei Fällen 300 bis 500 Euro angenommen, aber nur für allgemeine Informationen, die die Lokalbetreiber gar nicht gebraucht hätten, so Grass.

Neben dem ehemaligen Polizeibeamten sind auch zwei Lokalbetreiber angeklagt, auch diese bestreiten die Vorwürfe, dass sie Geld für polizeiliche Insider-Informationen erhalten hätten.
Ein Urteil im Glückspiel-Prozess wird für November erwartet.

Quelle: ORF

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