Wien. Wenn man denkt, es kann nicht mehr wirklich skurriler werden, wird man doch immer wieder überrascht. Am 13. Februar um 23.04 Uhr veröffentlichte das österreichische Innenministerium (BMI) auf seiner Homepage, dass es rechtliche Schritte gegen den ehemaligen SPÖler und PR-Berater Rudolf Fußi prüfe. Es hieß: „Innenminister Karl Nehammer sieht unzumutbaren Angriff auf die Arbeit der Polizei in Zeiten der Pandemie. Das Innenministerium prüfe deswegen, ob die Aussagen straf- oder verwaltungsrechtliche Relevanz haben“. Dies geschah wohl als Reaktion auf einen Tweet des besagten PR-Beraters, in dem er harsche Kritik am Vorgehen der Polizei bei den Corona-Leugner-Demonstrationen am Samstag in Wien und im Zusammenhang mit der Abschiebung der Schülerinnen von vor zwei Wochen übte. Fuße hatte „Standard“-Berichten zufolge geschrieben, „Polizeihunde seien intelligenter als der Durchschnittsmitarbeiter der Landespolizeidirektion Wien“. Der mittlerweile gelöschte Tweet führte dazu, dass bereits seit fünf Tagen öffentlich nachlesbar ist, dass das Innenministerium rechtliche Schritte prüft. Das Verhalten von Fußi sei genauso gefährlich für das demokratische Zusammenleben wie das Verbreiten von Verschwörungstheorien oder extremistische Ansichten, meinte Nehammer.
Dieses Vorgehen des BMI ist befremdlich, da ein öffentlicher Pranger eigentlich nicht mehr die Form der Strafverfolgung, geschweige denn der Vorstufe der Strafverfolgung ist, die man in unseren Zeiten kennt. Den Namen sowie Beruf zu veröffentlichen, weil man wegen eines Tweets rechtliche Schritte prüfe, wirkt überzogen und kann auch als ein Einschüchterungsversuch gesehen werden. Egal wie man zu solchen Tweets und deren Inhalt beziehungsweise deren Verfasser steht, ist das klar. Insbesondere, nachdem auf die Berichtserstattung in der Causa Blümel-Novomatic sehr empfindlich reagiert wurde, was vermeintlich überzogene Berichterstattung angeht, zweifelt man als Einwohnerin und Einwohner Österreichs doch immer stärker am Augenmaß oder gar der Sehkraft der ÖVP.
Quelle: Der Standard / Bundesinnenministerium