Wels. Am 14. Jänner hat der Gerichtsprozess gegen den Bürgermeister der oberösterreichischen Gemeinde Scharten und ÖVP-Landtagsabgeordneten begonnen. Wie wir bereits berichteten, wirft ihm die Staatsanwaltschaft mehrfache Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Verleumdung vor.
Laut der Anklageschrift, die von einer Staatsanwältin verlesen wurde, soll der beschuldigte Politiker seine Mitarbeiterin in der Zeit von 2014 bis 2016 zweimal sexuell belästigt und sogar dreimal vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm darüber hinaus Verleumdung vor. „Er hat seine berufliche Position und seine körperliche Überlegenheit ausgenutzt“, heißt es in der Anklage weiter.
So soll der Angeklagte die ehemalige Mitarbeiterin an einem Abend im Dezember 2015 trotz Gegenwehr im Gemeindeamt vergewaltigt haben als alle anderen bereits weg waren. Dabei soll er gesagt haben, dass sie eine so erotische Frau sei, dass er nicht anders könne.
Seit 2018 befindet sich die Frau im Krankenstand. Sie leide aufgrund der Vorfälle an Depressionen, die einem Gutachten zu Folge so gravierend seien, dass sie den Grad einer schweren Körperverletzung erreichen würden. Die als Zeugin geladene Mutter des Opfers gab zudem zu Protokoll, dass sie bei ihrer Tochter im Jahr 2017 eine Wesensänderung bemerkt habe, sie sei „trauriger und fahriger“ geworden.
Der Angeklagte bestreitet nach wie vor alle erhobenen Vorwürfe gegen ihn. Aus rechtlicher Vorsicht ist anzumerken, dass für den Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt. Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Anklage unter anderem auf DNA-Spuren, die die Frau aufbewahrt habe. Der beschuldigte Bürgermeister bestritt zunächst, dass es sich um seine Spermaspuren handle, die auf dem Taschentuch zu finden seien. Einen freiwilligen DNA-Abstrich verweigerte er aber. Erst als das Gutachten vorlag, sagte er, er habe das Taschentuch beim Onanieren im WC des Gemeindeamts verwendet und anschließend weggeworfen. Die ehemalige Mitarbeiterin habe es – laut Aussage des Angeklagten – vermutlich aus dem Abfalleimer entwendet.
Der Verteidiger versuchte indes die Glaubwürdigkeit des Opfers in Zweifel zu ziehen, indem er die zeitlichen Angaben der Frau zu widerlegen versuchte und Fotos der Frau präsentierte, die sie bei Terminen und Gemeindeausflügen zeigte, bei der das Opfer angeblich die Nähe zum Angeklagten suchte. Die Fotos seien aber lediglich „Momentaufnahmen, man kann meiner Mandantin nicht vorwerfen, dass sie gelacht hat“, konterte Opferanwalt Clemens Krabatsch.
Auf Antrag der Verteidigung wird die Öffentlichkeit von der Einvernahme des Beschuldigten ausgeschlossen.
Quelle: OÖN