Wien. Das dürfte vor Gericht wohl eher selten vorkommen. Richter, Journalisten, der Angeklagte und sein Rechtsbeistand sind da, nur vom Kläger und dessen Anwalt fehlt zu Beginn des Gerichtsprozesses jede Spur. Nach nur drei Minuten wird das Verfahren eingestellt. So geschehen am gestrigen Dienstag im Saal 205 des Wiener Straflandesgerichts.
Besonders brisant an dieser Geschichte ist aber, dass es sich beim Privatkläger um den schnöseligen Szenegastronom mit Ex-Kanzler-Connections, Martin Ho, handelt. Dieser verklagte die Onlinezeitung ZackZack und ihren Herausgeber Peter Pilz. Die Vorwürfe: Üble Nachrede im Zuge der Recherchen des Mediums zu Kokain in Lokalen von Martin Ho. Wir berichteten bereits im November über die ÖVP-Klagslawine gegen ZackZack.
Nun aber zurück ins Wiener Straflandesgericht: Richter Gerald Wagner überprüft nach Prozessbeginn, ob der Kläger und sein Anwalt die korrekte Ladung erhalten haben, ruft ihn ein zweites Mal auf und bittet die beim Prozess anwesenden Journalisten kurz nachzusehen, ob vor dem Gerichtssaal jemand sei. Aber niemand da. ZackZack-Verteidiger Volkert Sackmann beantragt daraufhin die Einstellung des Verfahrens und diesem Antrag kommt der Richter auch nach.
Martin Ho und sein Rechtsanwalt Georg Zanger hatten das Online-Medium im Vorfeld „mit einer ganzen Flut von Anträgen und Schriftsätzen zu der Privatanklage eingedeckt“, heißt es auf ZackZack. Ho habe sogar Interviews gegeben, in denen er sich öffentlich beklagte, dass sein guter Ruf unter den Veröffentlichungen leiden würde. Und selbst am Prozesstag soll ein Rechtsanwaltsmitarbeiter der klagenden Partei einen Schriftsatz bei Richter Wagner abgegeben haben. Doch weder Zanger noch Ho erschienen pünktlich zur Verhandlung.
Eine Stunde nachdem der Richter das Verfahren eingestellt hatte, sei plötzlich Martin Ho vor dem Landesgericht aufgetaucht. Rausgeputzt im eleganten Kamelhaarmantel, wie ZackZack wohl auch nicht ganz ohne Häme feststellte. Er soll dabei den versammelten Prozessteilnehmern in die Arme gelaufen sein. „Wissen Sie denn nicht, dass der Prozess eingestellt wurde?“, fragte ihn eine Journalistin, worauf Martin Ho erwiderte: „Das war ein Kanzleifehler. Das wird jetzt behoben!“ Wie er das anstellen möchte, ist nicht überliefert und wird (vorerst) sein Geheimnis bleiben.
Das strafrechtliche Verfahren gegen ZackZack und Peter Pilz hat Martin Ho damit zwar verloren, die zivilrechtliche Millionenklage gegen das Onlinemedium aber ist weiterhin aufrecht.
Quelle: ZackZack