Ein italienischer Carabiniere überlebt die deutsch-faschistischen Konzentrationslager nur knapp – 80 Jahre später erkennt ein Gericht erstmals einen Anspruch auf Entschädigung an.
Die Geschichte von Salvatore Giujusa ist eine von Leid, Zufall und verspäteter Anerkennung. Der aus Mazzarino in Sizilien stammende Carabiniere überlebte die Deportation in mehrere Konzentrationslager des deutschen Faschismus nur knapp. Erst Jahrzehnte nach seinem Tod wurde sein Schicksal juristisch gewürdigt.
Giujusa war während des Zweiten Weltkriegs zum Militärdienst eingezogen und nach Triest versetzt worden. Nach seiner Verlegung in die Italienische Sozialrepublik entschied er sich, zu desertieren und sich dem Widerstand anzuschließen. Dieser Schritt führte zu seiner Verhaftung: Am 28. September 1944 wurde er in Trentino gefasst und anschließend in das KZ Dachau deportiert.
Über ein Jahr hinweg war Giujusa Zwangsarbeit, Hunger und Gewalt ausgesetzt. Er durchlief insgesamt vier Lager. Die dramatischste Szene seines Martyriums ereignete sich kurz vor Kriegsende: Gemeinsam mit rund 80 anderen Gefangenen stand er bereits vor dem Krematorium, als die anrückenden angloamerikanischen Truppen die Anlage befreiten. Diese Befreiung im Jahr 1945 rettete ihm im letzten Moment das Leben.
Seine Erlebnisse verarbeitete Giujusa unmittelbar nach dem Krieg in einem Bericht, der später unter dem Titel Il tempo di nessuno: la prigionia, la barbarie nazista veröffentlicht wurde. Darin schildert er eindringlich die Grausamkeiten der Lagerhaft und den Moment seiner Rückkehr ins Leben.
Posthume Entschädigung
Die juristische Aufarbeitung ließ jedoch lange auf sich warten. Erst 80 Jahre später sprach ein Gericht in Triest seinen Erben eine Entschädigung zu. Die Richter erkannten an, dass Giujusa Opfer von Kriegsverbrechen wurde und dass solche Taten nicht verjähren. Deutschland wurde für die Verbrechen während des Zweiten Weltkriegs verantwortlich gemacht.
Die zugesprochene Summe von 19.000 Euro – deutlich weniger als die ursprünglich geforderten 500.000 Euro – wird aus einem staatlichen Fonds für italienische Opfer des sogenannten Drittes Reich gezahlt. Trotz der vergleichsweise geringen Höhe gilt das Urteil als bedeutend, da Entschädigungen in ähnlichen Fällen oft verweigert oder gar nicht umgesetzt wurden.
Das Gericht würdigte insbesondere die Verletzung von Freiheit und Menschenwürde, die Giujusa durch die unmenschlichen Haftbedingungen erlitten hatte. Für seine Familie bedeutet das Urteil nicht nur eine finanzielle Anerkennung, sondern vor allem eine späte Form der Gerechtigkeit.
Salvatore Giujusa, der zum Zeitpunkt seiner Befreiung erst 25 Jahre alt war, wurde posthum mit einer Ehrenmedaille des italienischen Präsidenten ausgezeichnet. In seiner Heimatstadt erinnert heute auch eine Straße an ihn – ein stilles Zeichen dafür, dass sein Schicksal nicht vergessen ist.
Quelle: IlFattoQuotidiano




















































































