Neue Istat-Daten zeigen: Millionen Beschäftigte in Italien sind trotz Arbeit arm oder von Armut bedroht – die Kaufkraft sinkt seit Jahren.
Rom. In Italien verschärft sich die soziale Lage vieler Beschäftigter weiter. Aktuelle Daten des italienischen Statistikamts Istat belegen, dass rund jeder zehnte Arbeitnehmer trotz Beschäftigung als arm gilt. Noch alarmierender ist, dass über 30 Prozent der Erwerbstätigen Gefahr laufen, in Armut abzurutschen. Hauptursache ist die anhaltende Erosion der Kaufkraft infolge stark gestiegener Verbraucherpreise.
Die Löhne haben mit der Inflation nicht Schritt gehalten und liegen weiterhin unter dem Niveau von 2007. Selbst im Vergleich zu den letzten vier Jahren zeigt sich ein deutlicher Rückstand, obwohl die Preise für den täglichen Einkauf um bis zu 25 Prozent gestiegen sind. Diese Entwicklung wird durch offizielle Zahlen bestätigt und ist nicht lediglich Gegenstand politischer Debatten.
Hinter diesen Zahlen stehen konkrete Lebensrealitäten: Erwerbstätige, deren Einkommen nicht mehr ausreicht, um den Alltag zu bestreiten. Die Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn spielte dabei eine zentrale Rolle. Während Kritikerinnen und Kritiker diesen als Eingriff in die Tarifautonomie darstellten, verweisen Befürworterinnen und Befürworter darauf, dass Mindestlöhne in der Mehrheit der EU-Staaten existieren – darunter auch in der BRD, wo sie unter der Regierung von Angela Merkel eingeführt wurden.
Die wirtschaftspolitische Strategie der italienischen Regierung setzte bislang stark auf Beschäftigungswachstum. Dieses fand jedoch vor allem im Dienstleistungssektor statt, der häufig durch unsichere und befristete Arbeitsverhältnisse geprägt ist. Zudem zeigen aktuelle Daten, dass insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit weiterhin ein Problem bleibt.
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der vergangenen Jahre haben nach Einschätzung von Kritikerinnen und Kritikern zu einer weiteren Flexibilisierung geführt. Dazu zählen unter anderem gelockerte Regeln für befristete Verträge, eine Ausweitung von Leiharbeit sowie Regelungen zu Subunternehmen. Parallel dazu wurde die Umsetzung europäischer Vorgaben zur Lohntransparenz nicht weiterverfolgt.
Ein Gesetzentwurf zum Mindestlohn wurde im November 2023 nicht verabschiedet. Stattdessen beschloss das Parlament eine Delegation an die Regierung, Maßnahmen zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf „angemessene und gerechte Entlohnung“ zu erarbeiten. Dieses Verfahren wurde erst im September 2025 abgeschlossen, konkrete Inhalte sind bislang jedoch nicht öffentlich bekannt. Die Frist für die Umsetzung läuft im April 2026 aus.
Vor dem Hintergrund einer möglichen globalen wirtschaftlichen Abschwächung – unter anderem aufgrund steigender Energiepreise und geopolitischer Spannungen – bleibt die Frage offen, wie Italien auf die wachsende Zahl von Erwerbstätigen in prekären Lebensverhältnissen reagieren wird. Schätzungen zufolge betrifft dies derzeit rund 3,5 Millionen Menschen.
Quelle: l’Unità



















































































