HomePanoramaBedingte Haft für 16-Jährigen nach NS-Wiederbetätigung

Bedingte Haft für 16-Jährigen nach NS-Wiederbetätigung

Ein Jugendlicher aus Salzburg hatte im Internet die deutsch-faschistischen Verbrechen verharmlost und auf Videos den Hitlergruß gezeigt. Die halbjährige Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Salzburg. Am Mittwochnachmittag ist am Salzburger Landesgericht ein 16-Jähriger wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt worden. Er hatte im Internet Bilder erstellt und verbreitet, die deutsch-faschistische Verbrechen verharmlosen – so z.B. ein Bild von KZ-Häftlingen mit dem Schriftszug “Familien im Brennpunkt”. Außerdem gibt es selbst angefertigte Videos, in denen der Verurteilte u.a. den Hitlergruß zeigt.

Die recht eindeutige Sachlage führte zu einer Verurteilung nach dem NS-Verbotsgesetz, der Jugendliche muss jedoch nicht ins Gefängnis: Die Hafstrafe von sechs Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt und wird somit nur schlagend, wenn der Verurteilte sich neuerlich einschlägig betätigt. Das Urteil wurde von Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptiert und ist rechtskräftig.

Zusätzlich muss der 16-Jährige eine Führung durch die Gedenkstätte im ehemaligen deutsch-faschistischen Konzentrationslager in Mauthausen (OÖ) besuchen. Dorthin wurden von 1938 bis 1945 rund 200.000 Menschen verschleppt, die Hälfte davon wurde von den Nazis ermordet.

Quelle: ORF

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