Bereits vorbestrafter 21-Jähriger wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt – Urteil noch nicht rechtskräftig
Innsbruck. Ein 21-jähriger Tiroler ist am Dienstag am Landesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, in einem Innsbrucker Nachtlokal mehrfach den Hitlergruß gezeigt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte stand nicht zum ersten Mal wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz vor Gericht. Laut Anklage soll er sich im Dezember während einer Firmenweihnachtsfeier in einem Nachtlokal mehrmals in strammer Haltung mit erhobenem rechten Arm gezeigt haben.
Vor Gericht erklärte der 21-Jährige, sich an die Vorfälle nicht erinnern zu können. Er habe an diesem Abend große Mengen Bier und Schnaps konsumiert. Auf die Frage, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekenne, antwortete er nicht.
Mehrere Zeugen schilderten ein Auftreten, das sie der rechtsextremen Szene zuordneten. Dabei wurde unter anderem auf schwarze Stiefel mit weißen Schnürbändern und hochgekrempelte Jeans hingewiesen. Auch Fotoaufnahmen aus der Nacht wurden im Verfahren thematisiert.
Die Staatsanwaltschaft verwies auf zwei frühere Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz und forderte einen Schuldspruch. Die Verteidigung argumentierte hingegen, die Gesten seien nicht eindeutig gewesen. Zudem habe sich der Angeklagte in den Monaten vor dem Vorfall deutlich stabilisiert und kein auffälliges Verhalten mehr gezeigt.
Die Geschworenen kamen nach ihren Beratungen einstimmig zu einem Schuldspruch. Für die Taten im Nachtlokal wurde eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten ausgesprochen. Zusätzlich wurden frühere bedingte Strafen widerrufen, wodurch sich die Gesamtstrafe auf drei Jahre Haft erhöht.
Quelle: ORF




















































































