Oberösterreich/Linz. Der vom Kepler Klinikum fristlos entlassene Oberarzt, welcher eine laufende Notfalloperation verlassen hatte, klagt nun gegen die Aufhebung seines Dienstverhältnisses. Diesen Schritt erklärt er unter anderem damit, dass der Patient den Opduktionsergebnissen gemäß nicht wegen seines Verlassens des OPs verstorben sei. Begründet wird dies Berichten zufolge neben dem genannten Faktum, dass es sich nicht um fahrlässige Tötung handelt auch damit, dass der Doktor ohnehin nur Bereitschaftsdienst gehabt hätte. Zweites Argument erscheint sehr schwach, würde dies schließlich bedeuten, dass die Versorgung in einem Gesundheitssystem, das vielfach auf Bereitschaftsdiensten aufbaut stets unsicher ist, da das medizinische Personal dem Argument der Verteidigung folgend hier dann stets die Freiheit hätte zu gehen, wenn z.B. die Privatordination ruft.
Quelle: Kleine Zeitung