Wien. An der Fassade des Justizpalasts wurde am 9. September eine Gedenktafel für die Opfer der Wiener NS-Justiz angebracht. Das Blutgericht der Nazi-Faschisten hat die Todesurteile über Widerstandskämpfer verschiedener weltanschaulicher Richtungen, in der großen Mehrzahl waren es Kommunistinnen und Kommunisten, verhängt. Exekutiert wurden die Todesurteile durch das Fallbeil im Wiener Landesgericht. Anschließend wurden sie am Zentralfriedhof in Schachtgräbern verscharrt. Zahlreiche Urteile bestanden auch in langen Haftstrafen unter unmenschlichsten Bedingungen.
In der Nachkriegszeit begann die Aufarbeitung der Namen der Ermordeten und ihrer Schicksale zunächst schleppend, bis schließlich der Historiker Willi Weinert Jahrzehnte später einen großen Teil der heute in der Gruppe 40 Begrabenen namentlich erfassen konnte, und in seinem Buch „Mich könnt ihr löschen, aber nicht das Feuer“, das 2017 im Stern-Verlag in vierter Auflage erschienen ist, penibel auflistet.
Justizministerin Alma Zadić nahm im Beisein der Opferverbände die Enthüllung vor und mahnte zur Wachsamkeit gegenüber Rassismus und Rechtsextremismus. Die Ministerin kündigte auch an, bis Ende September eine Arbeitsgruppe zusammenzustellen, die das NS-Verbotsgesetz evaluieren „und ins Jahr 2021 bringen“ soll. Dabei ist zu hoffen, dass die Evaluierung zu keiner Verwässerung führt. Da das Verbotsgesetz in Verfassungsrang steht, wäre im Nationalrat für Änderungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, es müsste also die SPÖ zustimmen.
Quelle: OTS
Buchhinweis: Willi Weinert, „Mich könnt ihr löschen, aber nicht das Feuer“, 4. Auflage, Stern Verlag 2017.