HomeKlassenkampfEintragungswoche für das Volksbegehren „Arbeitslosengeld rauf!“

Eintragungswoche für das Volksbegehren „Arbeitslosengeld rauf!“

Von 2. bis 9. Mai kann ein Volksbegehren zur Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe unterstützt werden. Das Anliegen ist mehr als berechtigt, eine Umsetzung freilich unwahrscheinlich.

Wien. Mit dem 2. Mai 2022 beginnt die Eintragungswoche für mehrere Volksbegehren. Bis zum 9. Mai kann unterschrieben werden, online mittels Handysignatur oder Bürgerkarte, oder österreichweit auf den Gemeinde- und Bezirksämtern – dort freilich nur zu den Öffnungszeiten.

Eine Initiative, die v.a. von sozialdemokratischen und grünen Politikern und Gewerkschaftern getragen wird, setzt sich für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes ein. Das Volksbegehren „Arbeitslosengeld rauf!“ verlangt vom Nationalrat (und indirekt von der Bundesregierung) eine Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Konkret geht es um die sofortige und dauerhafte Erhöhung der Nettoersatzrate für die Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes auf mindestens 70 Prozent – bislang sind es 55 – sowie Entsprechendes in Bezug auf die Sozialhilfe. Außerdem wünscht man sich eine Entschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen und eine bessere Rechtsstellung der Arbeitslosen.

Das Volksbegehren „Arbeitslosengeld rauf!“ ist Ende Jänner dieses Jahres bereits mit rund 24.600 Unterstützungserklärungen eingereicht worden, zu denen die Unterschriften aus der nunmehrigen Eintragungswoche hinzugezählt werden. Die Zielsetzung ist das Überspringen der Marke von 100.000 Unterstützerinnen und Unterstützern, denn ab dieser Zahl muss sich der Nationalrat mit dem Anliegen eines Volksbegehrens in einer Parlamentssitzung beschäftigen.

Dabei ist außer schönen Worten freilich noch nie etwas herausgekommen, wie man dem Werkzeug des Volksbegehrens generell nicht allzu viel politische Wirksamkeit zuschreiben darf. Doch es ist zumindest ein Mobilisierungs- und Propagierungsinstrument, das einem Thema eine gewisse öffentliche und mediale Aufmerksamkeit verschaffen kann. Insofern ist das berechtigte und gegenwärtig angesichts Krise und Teuerung auch dringende Anliegen der Erhöhung des Arbeitslosengeldes ein positiver Impuls, der unterstützenswert ist.

Wirklich durchsetzen lassen sich solche reformerischen Verbesserungen zugunsten der Arbeiterklasse im bürgerlichen Staat jedoch nur unter bestimmten Bedingungen: Die organisierte Arbeiterklasse muss einen entsprechenden Druck auf die Herrschenden ausüben, sodass das Kapital und seine politischen Lakaien zu Zugeständnissen gezwungen werden. Die beste Voraussetzung dafür wäre die Organisierung der Arbeiterinnen und Arbeiter in einer revolutionären Kampfpartei – und in Gewerkschaften, die vor dem Klassenkampf nicht zurückschrecken. Beides ist in Österreich gegenwärtig freilich nicht gegeben, doch die Partei der Arbeit Österreichs (PdA) wirkt in diese Richtung.

Quelle: Volksbegehren „Arbeitslosengeld rauf!“

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