Pölla. Der Bürgermeister der niederösterreichischen Gemeinde Pölla, Günther Kröpfl, bleibt trotz rechtskräftiger Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs im Amt. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte in dieser Woche das Urteil des Landesgerichts Krems und wies die Berufung des ÖVP-Politikers ab.
Die Richter stellten fest, dass der Bürgermeister „mehrfach bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen“ aufgestellt habe. Auch der Versuch, die verhängte Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umzuwandeln, scheiterte. Bereits zuvor hatte der Oberste Gerichtshof eine Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen. Am Ende blieb es bei einer Verurteilung zu zwölf Monaten bedingter Haft.
Amtsmissbrauch ohne politische Konsequenzen
Der Hintergrund der Causa ist ein Bauverfahren in der Gemeinde. Ein Bürger hatte den Umbau einer Garage zu Fremdenzimmern sowie weitere Bauvorhaben wie Pferdeboxen, eine Steinmauer und eine Geländeanschüttung beantragt. Im August 2020 erteilte der Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz die entsprechende Bewilligung. Drei Jahre später führte er gemeinsam mit einem Sachverständigen eine baupolizeiliche Kontrolle durch – und erließ anschließend einen Abbruchbescheid mit der Begründung, für die Bauarbeiten liege keine Bewilligung vor.
Das Problem: Die Bewilligung stammte ausgerechnet aus seiner eigenen Amtszeit. Das Gericht kam daher zum Schluss, dass der Bürgermeister im Verfahren bewusst falsche Angaben gemacht hatte. Eine Richterin betonte im Urteil, die Strafe solle eine klare Signalwirkung haben, dass derartige Vorgänge nicht geduldet werden.
Doch die Strafe wurde bewusst so bemessen, dass sie keinen automatischen Amtsverlust auslöst. Nach österreichischem Recht verliert ein Bürgermeister sein Amt erst bei einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten oder bei einer unbedingten Haftstrafe von mehr als sechs Monaten. Das Urteil blieb exakt darunter. Mit anderen Worten: Der Bürgermeister ist rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs verurteilt – darf aber weiterhin Bürgermeister bleiben.
„Nach bestem Wissen und Gewissen“
Kröpfl selbst erklärte, er nehme die Entscheidung „zur Kenntnis“, könne sie aber weiterhin nicht akzeptieren. Er habe „immer nach bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt und sehe keinen Grund für einen Rücktritt. Zudem verwies er auf seine Wiederwahl im vergangenen Jahr und den Rückhalt in der Bevölkerung. Gleichzeitig lässt er prüfen, ob der Fall vor den Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden kann.
Die Landesorganisation der Österreichische Volkspartei stellt sich demonstrativ hinter den Bürgermeister. In einer Stellungnahme wird sein „langjähriger Einsatz für die Gemeinde“ betont.
Die Gelassenheit der politischen Elite
Der Fall zeigt vor allem eines: Die politischen Maßstäbe für Verantwortung sind bemerkenswert flexibel. Wenn einfache Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gegen Vorschriften verstoßen, kann das schnell disziplinäre Konsequenzen oder sogar den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Bei politischen Amtsträgern hingegen scheint selbst eine rechtskräftige Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs kein zwingender Grund für einen Rücktritt zu sein.
Formaljuristisch mag das korrekt sein. Politisch wirft es allerdings eine einfache Frage auf: Welche Signalwirkung ein Urteil entfalten soll, wenn der Verurteilte weiterhin im Amt bleibt.
Ein vertrautes Muster
Der Fall ist weniger überraschend als symptomatisch. Politische Ämter sind nicht nur Verwaltungsfunktionen, sondern Teil eines Machtgefüges, das sich selbst erstaunlich stabil reproduziert. Die Konsequenzen eines Fehlverhaltens hängen dabei oft weniger vom Tatbestand als von der politischen Position ab. So bleibt am Ende, dass in Bürgermeister wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wird – und führt seine Amtsgeschäfte einfach weiter.
Die „Signalwirkung“, von der im Urteil die Rede war, dürfte damit zumindest eine sehr eigenwillige sein.
Quelle: ORF



















































































