Eine kaum beachtete Gesetzesänderung verpflichtet Millionen Männer, Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen – trotz weiterhin freiwilligem Wehrdienst.
Berlin. Zum 1. Jänner ist in Deutschland eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) in Kraft getreten, die weitreichende Folgen haben kann: Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren müssen künftig Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorab von der Bundeswehr genehmigen lassen. Betroffen sind mehrere Millionen Menschen. Öffentlich diskutiert wurde die Neuregelung kaum.
Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte entsprechende Informationen. Gleichzeitig erklärte ein Sprecher, dass durch Verwaltungsvorschriften klargestellt werden solle, dass eine Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Unklar bleibt jedoch, wie Betroffene bis zur Verabschiedung dieser Vorschriften konkret verfahren sollen.
Die Regelung ist Teil des sogenannten Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes. Dessen zentraler Bestandteil ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Ziel ist es, die Truppenstärke der Bundeswehr von derzeit über 180.000 auf 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten zu erhöhen.
Offiziell dient die neue Genehmigungspflicht dazu, im „Ernstfall“ den Überblick über potenziell verfügbare Wehrpflichtige zu behalten. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums soll so eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um verpflichtende Elemente wie die Musterung praktisch umsetzen zu können. Die Pflicht zur Genehmigung gilt ausdrücklich auch außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls.
Kritisch erscheint dabei, dass eine solche Regelung bereits im zivilen Alltag greift, obwohl der Wehrdienst formal weiterhin auf Freiwilligkeit beruht. Die Verpflichtung, private Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen, deutet auf eine strukturelle Ausweitung militärischer Erfassung und Kontrolle hin – unabhängig davon, ob tatsächlich ein Dienst geleistet wird.
Das Ministerium verweist darauf, dass eine ähnliche Regelung bereits während des Kalten Krieges existierte, damals jedoch praktisch keine Rolle spielte und nicht sanktioniert wurde. Auch heute ist unklar, wie Verstöße festgestellt oder geahndet werden sollen.
Zugleich wird betont, dass Genehmigungen grundsätzlich erteilt werden müssten, solange keine konkrete Einberufung ansteht. Dennoch zeigt die Einführung der Regelung, dass staatliche Strukturen zur militärischen Mobilisierung weiter ausgebaut werden – und dies weitgehend ohne öffentliche Debatte.
Während Details noch in Verwaltungsvorschriften präzisiert werden sollen, bleibt die grundsätzliche Frage bestehen: Warum werden bereits im Frieden Maßnahmen eingeführt, die tief in die Bewegungsfreiheit eingreifen und militärische Logiken in den Alltag hinein verlängern?
Quelle: Spiegel



















































































