Linz. Die Entlassung des früheren Brucknerhauschefs und ehemaligen Geschäftsführers der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA, Dietmar Kerschbaum, ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz rechtmäßig erfolgt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Kerschbaum kann dagegen noch eine außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof erheben.
Kerschbaum hatte eine Kündigungsentschädigung von knapp einer halben Million Euro gefordert. Er argumentierte, dass kein ausreichender Entlassungsgrund vorgelegen habe. Das Oberlandesgericht kam nun jedoch zu einer anderen Einschätzung. Nach der Entscheidung habe Kerschbaum seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt und das Vertrauen der LIVA nachhaltig beschädigt.
Streit um Aufwandsersatz für Mobiltelefon
Im Zentrum der Entscheidung steht ein monatlicher Aufwandsersatz für ein beruflich genutztes Mobiltelefon. Kerschbaum soll laut Gericht den Leiter der Personalabteilung angewiesen haben, ihm diesen Ersatz auszuzahlen. Zwischen 2017 und 2024 summierten sich diese Zahlungen auf mehr als 12.000 Euro.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts war diese Verrechnung nicht mit den zuständigen Organen abgestimmt. Genau darin sah das Gericht offenbar einen wesentlichen Pflichtverstoß. Die von Kerschbaum eingeklagte Kündigungsentschädigung wurde daher nicht zugesprochen.
Öffentliche Einrichtungen brauchen besondere Sorgfalt
Der Fall ist auch deshalb von öffentlichem Interesse, weil es bei der LIVA um eine städtische Veranstaltungsgesellschaft und damit um eine Einrichtung im Umfeld öffentlicher Kulturpolitik geht. Wer Leitungsfunktionen in solchen Strukturen innehat, trägt nicht nur arbeitsrechtliche Verantwortung, sondern auch Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit.
Dabei ist ebenso festzuhalten: Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Solange sie nicht rechtskräftig ist, bleibt das Verfahren formal offen.
Quelle: ORF
















































































