Ein neuer Bericht der Vereinten Nationen zeichnet ein erschütterndes Bild der Situation von Migranten in Libyen. Systematische Gewalt, Ausbeutung und illegale Rückführungen gehören demnach zum Alltag – während europäische Politik und Behörden weiterhin eng mit libyschen Akteuren kooperieren.
Ein Bericht der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) und des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR), veröffentlicht im Februar 2026, dokumentiert schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gegen Migrantinnen, Migranten, Asylsuchende und Flüchtlinge in Libyen. Die UNO spricht von „systematischen und weitverbreiteten“ Misshandlungen, die in vielen Fällen straflos bleiben.
Die Untersuchung basiert auf Interviews mit 95 Betroffenen, die zwischen Januar 2024 und November 2025 geführt wurden. Darunter waren 45 Frauen und Mädchen sowie 50 Männer. Ergänzt wurden die Aussagen durch medizinische Berichte, Fotos, Videos und Tonaufnahmen.
Nach Einschätzung der UN-Agenturen sind die Übergriffe Teil eines strukturellen Systems der Ausbeutung. Migrantinnen und Migranten geraten demnach in ein Netzwerk aus Haft, Gewalt und wirtschaftlicher Ausbeutung. Der Bericht beschreibt diese Realität als „brutal und normalisiert“ – ein Geschäftsmodell, das gezielt von der Verwundbarkeit der Betroffenen profitiert.
Abfangaktionen im Mittelmeer und Rückführungen nach Libyen
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Bericht den sogenannten Abfangaktionen im Mittelmeer. Tausende Menschen werden demnach auf See gestoppt und gegen ihren Willen nach Libyen zurückgebracht. Das Land gilt jedoch nach Einschätzung der Vereinten Nationen nicht als sicherer Ort für die Ausschiffung von Migranten und Flüchtlingen.
Statt Schutz zu finden, geraten viele der Zurückgeführten erneut in Haft oder werden Opfer weiterer Misshandlungen. An den Ankunftsorten wird ihnen laut Bericht häufig grundlegender Rechtsschutz verweigert – etwa das Recht auf ein faires Verfahren oder die Möglichkeit, Asyl zu beantragen.
Die UN weisen darauf hin, dass solche Rückführungen gegen internationale Verpflichtungen verstoßen können, insbesondere gegen das Prinzip des Non-Refoulement. Dieses verbietet es, Menschen in Länder zurückzuschicken, in denen ihnen Folter, Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Ein italienisches Gericht bestätigte diese Rechtsauffassung bereits 2024. Der Kapitän des privaten Versorgungsschiffes Asso 28 wurde verurteilt, nachdem er 2018 gerettete Migrantinnen und Migranten an die libysche Küstenwache übergeben hatte. Das Gericht stellte fest, dass Libyen kein sicherer Hafen sei.
Die Rolle der EU
Der Bericht richtet den Blick auch auf die europäische Migrationspolitik. Trotz der dokumentierten Menschenrechtsverletzungen arbeitet die EU weiterhin mit libyschen Behörden in Fragen der Grenzsicherung und Seenotrettung zusammen.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die EU-Mission EUBAM Libya, die seit 2013 technische und operative Unterstützung beim Grenzmanagement leistet und inzwischen bis 2027 verlängert wurde. Auch die EU-Grenzagentur Frontex wird im Bericht erwähnt: Obwohl sie nicht direkt in Libyen tätig ist, soll sie Überwachungsdaten und maritime Informationen an libysche Behörden weitergeben.
Diese Zusammenarbeit ermöglicht es der libyschen Küstenwache, Boote mit Migrantinnen und Migranten aufzuspüren und sie nach Libyen zurückzubringen. Parallel dazu haben europäische Staaten ihre eigenen Kapazitäten für Seenotrettung im Mittelmeer in den vergangenen Jahren deutlich reduziert. Zugleich wurden die Aktivitäten humanitärer Rettungsorganisationen durch neue Vorschriften eingeschränkt.
Besonders wichtig bleibt das 2018 geschlossene Memorandum zwischen Italien und Libyen, das eine enge Kooperation bei der Abfangung und Rückführung von Migranten vorsieht und auch finanzielle sowie logistische Unterstützung für libysche Behörden umfasst.
Forderung nach einem Moratorium
Angesichts der dokumentierten Zustände fordern UNSMIL und OHCHR in ihren Empfehlungen ein Moratorium für alle Abfangaktionen und Rückführungen nach Libyen. Solche Maßnahmen sollten erst wieder aufgenommen werden, wenn glaubwürdige Garantien für den Schutz der Menschenrechte bestehen.
Zudem verlangt die UNO eine strengere Prüfung aller Kooperationen mit libyschen Institutionen. Finanzielle Unterstützung, Ausbildung oder technische Ausrüstung dürften nur dann erfolgen, wenn sichergestellt sei, dass beteiligte Akteure internationale Menschenrechtsstandards einhalten.
Quelle: l‘Unità


















































































