HomePanoramaErneuter Waldbrand in Niederösterreich

Erneuter Waldbrand in Niederösterreich

Karlstetten/Niederösterreich. In Karlstetten im Bezirk St. Pölten in Niederösterreich brach am gestrigen Samstag gegen 15 Uhr ein Waldbrand aus. 16 Feuerwehren waren im Einsatz, um den Brand unter Kontrolle zu bringen und zu löschen. Rund neun Hektar des Dunkelsteiner Waldes waren in relativ kurzer Zeit in Brand geraten. Neun Hektar entsprächen der Größe von ungefähr 13 Fußballfeldern. Wegen des Windes konnte sich das Feuer schnell ausbreiten. Dieser erschwerte auch die Löscharbeiten und fachte Flammen wieder an.

Die Feuerwehr konzentrierte sich bei den Löscharbeiten zunächst auf die Flanken des Brandes um eine weitere Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Die Feuerwehr alleine war allerdings überfordert weshalb weitere Kräfte zur Unterstützung angefordert wurden. Auch Luftunterstützung und der Sonderdienst Waldbrand mussten angefordert werden. Insgesamt waren bis zu 200 Freiwillige im Einsatz um das Feuer unter Kontrolle zu bringen.

Die Feuerwehr noch bis in die späten Nachtstunden mit den Nachlöscharbeiten beschäftigt. Hunderte Glutnester mussten einzeln gelöscht werden, wie die Feuerwehr Karlstetten gegenüber dem ORF erklärte.

Erster Waldbrand des Jahres

Die Feuerwehr muss in diesem Jahr außergewöhnlich früh zum Löschen von Waldbränden ausrücken. Erst am vergangenen Wochenende musste auf dem Tulbingerkogel im Bezirk Tulln der erste Waldbrand des Jahres gelöscht werden. Verantwortlich dafür ist der trockene Winter mit wenigen Niederschlägen. Generell ist es aber schon seit einigen Jahren so, dass wegen zunehmender Trockenheit auch im Frühjahr Waldbrände gelöscht werden müssen.

In den Bezirken Neunkirchen und Wiener Neustadt sind momentan Waldverordnungen in Kraft, die das Rauchen und das Entzünden von Feuern in Wald nähe und im Wald untersagt. Bei Verstößen gegen die Verordnung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 7270 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen verhängt werden. Um belangt zu werden muss kein Waldbrand ausgelöst werden, ausreichend ist ein Verstoß gegen die Waldverordnung.

Quelle: ORF/ZdA

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