HomePanoramaEuGH: Verbraucher haften nicht bei missbräuchlichen Stornoklauseln

EuGH: Verbraucher haften nicht bei missbräuchlichen Stornoklauseln

In einem Verfahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass missbräuchliche Stornoklauseln für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verbindlich sind. 

So stellte der EuGH erstmals auch zum österreichischen Recht klar, dass sich ein Unternehmer nach Wegfall einer missbräuchlichen Schadenersatzklausel nicht auf das dispositive Recht berufen könne und auf dieser Grundlage Schadenersatz vom Verbraucher verlangen dürfe. Einer Teilung von Vertragsklauseln in ihre zulässigen und unzulässigen Regelungsbestandteile wurde damit ein Riegel vorgeschoben. Das bedeutet, dass sich Unternehmer auch nicht auf nationales Schadenersatzrecht berufen können, das ohne die ungültige Klausel anwendbar gewesen wäre. 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte einen beklagten Verbraucher im Vorlageverfahren „Gumpinger“ unterstützt, in dem es um eine auf einer Baumesse gekaufte, später vom Kunden zurückgegebene Einbauküche ging.

Quelle: ORF / verbraucherrecht​.at

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