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Rückgang der Rechtsstaatlichkeit in Österreich

Die ÖVP-Affären, die Untätigkeit der Bundesregierung sowie die Behinderung der Justiz wirken sich aus: Österreich verliert im weltweiten Rechtsstaatlichkeitsranking an Boden.

Washington, D.C./Wien. Der „Rule of Law Index“, der jährlich vom World Justice Project (WJP) erstellt wird, soll die globale Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit abbilden. Da die betreibende NGO von großen US-amerikanischen Konzernen finanziert und sogar vom State Department unterstützt wird, sind einige Ergebnisse mit Vorsicht zu betrachten: Dem US-Imperialismus missliebigen Ländern wird rasch ein erheblicher Mangel an Rechtsstaatlichkeit attestiert. Bei anderen Staaten, so etwa Österreich, kann man eine derartige Relativierung der WJP-Einschätzung hingegen wohl nicht ins Treffen führen.

Der Index des Jahres 2022 stellt Österreich kein allzu gutes Zeugnis aus, denn die Tendenz ist eindeutig: Im Vergleich zum Vorjahr wurde seitens des WJP ein Rückgang der Rechtsstaatlichkeit festgestellt, was im Ranking einem Verlust von zwei Plätzen entspricht. Mit Rang 11 ist Österreich damit erstmals seit langem aus den Top-10 gefallen. Man könnte jetzt einwenden, dies sei Jammern auf hohem Niveau, doch soll man eine negative Entwicklung nicht kleinreden: Im 21. Jahrhundert sollte es in einer gefestigten bürgerlichen Demokratie eigentlich keine rechtsstaatlichen Rückschritte mehr geben. Und doch ist es der Fall.

Hauptverantwortlich für Österreichs nicht zufriedenstellendes Abschneiden sind schlechte Noten im Bereich „Abwesenheit von Korruption“ – hier geht es vorrangig um die Verwaltung und Gesetzgebung – sowie bei der „Offenen Regierung“. Der Mangel an Transparenz, Informationsfreiheit und legislativen Grundlagen zur effizienten Korruptionsbekämpfung sind allerdings auch hierzulande hinlänglich bekannt. Die Bundesregierung ist in diesem Bereich schon lange säumig und hat den Rückfall im WJP-Ranking zu verantworten, was v.a. an der ÖVP liegt, gegen die ja auch seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt wird. Es gilt ein altes Sprichwort: Wenn man einen Sumpf trockenlegen möchte, darf man nicht die Frösche fragen.

Quelle: Der Standard

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