HomePolitikEinlagensicherung: Nicht alle Ersparnisse auf einer Bank

Einlagensicherung: Nicht alle Ersparnisse auf einer Bank

Die AK rät, nicht alle Geldgeschäfte bei einer einzigen Bank abzuwickeln. Zumindest eine Liquiditätsreserve sollte man bei einer anderen als der Hausbank haben, um im Notfall sofort darauf zugreifen zu können. Bloße Markennamenbanken sind von der Einlagensicherung ausgenommen!

Wien. Geht die Bank pleite, dann gibt es die Einlagensicherung – Beträge bis zu 100.000 Euro sind für Guthaben, etwa Spar- und Girokonto, pro Kunde/Kundin und Bank gesetzlich gesichert. „Anlegerinnen und Anleger sollten daher nicht alles auf eine ‚Karte‘ setzen, sondern ihr Bares streuen, um das Geld nicht bei einer einzigen Bank liegen zu lassen“, rät AK-Finanzexperte Christian Prantner. Denn bei Beträgen über 100.000 Euro greift die Einlagensicherung nicht. Außerdem: Wer vom Girokonto bis zum Wertpapierdepot alles auf einer insolventen Bank hat, muss einige Tage – zumindest die siebentägige gesetzliche Frist – auf Auszahlung durch die Einlagensicherung warten.

„Es ist für Sparerinnen und Sparer unter Sicherheitsaspekten überlegenswert, Kontoverbindung und Spareinlagen auf mehrere Banken aufzuteilen – oder zumindest auf einer anderen Bank als der Hausbank eine Liquiditätsreserve für Notfälle zu halten“, meint Prantner. Zum einen greift die Einlagensicherung nicht bei Beträgen über 100.000 Euro. Zum anderen zeigen einige schmerzhafte Fälle bei der insolventen Commerzialbank in Mattersburg: Kundinnen, die ihre Girokonten, Spareinlagen oder Wertpapierdepots bei der insolventen Bank halten, können nicht an ihr Geld heran, weil alle Konten „eingefroren“ sind – da fehlt Geld für das tägliche Leben. Die betroffenen BankkundInnen müssen tagelang darauf warten, bis die Einlagensicherung das Geld auszahlt.

Wie funktioniert die Einlagensicherung? Das sollte man beachten:


+ Nicht alle Eier in einen Korb legen: Teilen Sie Ihr Bares auf mehrere Banken auf, um unter der 100.000 Euro-Grenze pro Kunde und pro Bankinstitut zu bleiben. Sie haben dann auch mehrere Zugänge zu Barem – und nicht nur bei einer einzigen Bank. Gesichert sind auch Einlagen in Fremdwährungen und von nicht-österreichischen StaatsbürgerInnen.

+ Anlegerentschädigung – das gilt: Die Anlegerentschädigung für Wertpapiere (maximal 20.000 Euro) kommt nur zum Tragen, wenn die Wertpapiere nicht mehr vorhanden sind – etwa durch betrügerische Handlungen seitens der Bank oder Wertpapierfirma. Sie deckt nicht das Konkursrisiko des Unternehmens, das zum Beispiel eine Anleihe begeben hat.

+ Gemeinschaftskonto – 100.000 Euro pro legitimierte/m Kontoinhhaber/in: Gibt es ein Gemeinschaftskonto oder Gemeinschaftssparbuch, das jeweils auf mehrere Namen lautet, dann gilt die Maximalgrenze von 100.000 Euro pro legitimierte/m Kontoinhaber/in. Sparverein: Es gilt – vorausgesetzt der/die einzelne Sparer/in hat sich gegenüber der Bank legitimiert – die volle Einlagensicherung pro Person und nicht nur für das einzelne Sparvereinskonto.

+ Achtung, keine Einlagensicherung für bloße Markennamen-Banken: Die Einlagensicherung gilt für ein Kreditinstitut mit Bankenkonzession, die zur Entgegennahme von Einlagen berechtigt. Banken, die bloß als Marken fungieren (etwa easybank – Bawag oder Dadat – Schelhammer & Schattera) haben keine eigene Einlagensicherung, sondern nur die Mutterbank. Eine Liste finden Sie auf der Webseite der Finanzmarktaufsicht.

Quelle: APA-OTS/AK Wien

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